Ombudsmann der Banken und Versicherungen: Wenig Unterstützung für die Kunden mit teils willkürlichen Schlichtungen zugunsten der Geldgeber, 19.02.2014

Bankenschlichter DasErste plusminus
Bankenschlichter: Wenig Unterstützung für die Kunden, Das Erste plusminus

Aus Sicht der EU ein vorbildliches Modell, dass es bald Europaweit geben soll aber sorgen die Schlichter immer wirklich für Fairplay.

Sie scheinen Vertrauenswürdig früher hochrangige Richter, heute die Ombudsleute der Banken. Doch können wir Ihnen wirklich vertrauen?
Die Versprechungen der Schlichter klingen toll. Unabhängig und neutral entscheiden sie, so die Behauptung. Nach Recht und Gesetz schlichten sie Streitigkeiten. So schonen sie die Nerven der Bankkunden und sparen Kosten. Doch sind die Schlichter wirklich unparteiisch.

“Über eine Fernsehsendung bin ich drauf gekommen, dass mein Sparvertrag nicht ordnungsgemäss abgerechnet worden ist.”
Ursula Mistella wendet sich an den Ombudsmann der Banken. Der erklärt einen Grossteil ihrer Ansprüche schlichtweg für verjährt.
Einseitige Schlichtersprüche. Davon wollen die 3 grossen Bankenverbände nichts wissen.
Gegenüber plusminus betonen sie die Neutralität der Ombudsleute:
“Eine einseitige Auslegung der Beschwerden zu Gunsten der Banken lässt sich auch statistisch nicht belegen. Wäre dies so, würde die Akzeptanz der Kunden darunter leiden. Dies ist jedoch nicht erkennbar.”

Leider doch. Wir haben da einmal nachgekuckt und zwar in den eigenen Bericht der Ombudsleute. Die Statistiken eindeutig.
Bei den Privatbanken bekommen 50% der Kunden Recht. Doch beim Sparkassenverband sind es gerade mal 12% und die genossenschaftlichen Raifeisenbanken halten den Negativrekord, nur 10% der Kunden bekommen dort Recht.
Hier stapeln sich Beschwerden über Schlichtersprüche aller Banken. Eckerhardt Ballke von der Verbraucherzentrale Thürigen berät Kunden häufig nach Ombudsverfahren:
“Aus meiner Sicht fallen die Schlichtersprüche doch sehr Bankenfreundlich aus. Das liegt auch daran, dass hier die Ombudsleute von den Verbänden bezahlt werden. Es gilt das allgemeine Sprichtwort, wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.”.

Unabhängig und neutral sind die Schlichtersprüche aber eher selten. Halten Sie sich wenigstens an Recht und Gesetz?

Michael Knobloch vom Institut für Finanzdienstleistungen hat viele Schlichtersprüche zu den Zinsnachzahlungen analysiert und das Ergebnis ist verheerend.

“Es ist nicht mein Eindruck, dass die Schlichtersprüche die geltende Rechtssprechung ausreichend berücksichtigen. Ganz oft werden aktuelle Urteile nicht zitiert und überhaupt gar nicht erst benannt und das führt dazu, dass die Verbraucher schlechter dastehen als diese dastehen könnten.

Die Qualität der Schlichtersprüche ist häufig leider schlecht. Das hat 2 Gründe. Es mangelt meistens an Kontrolle der Schlichter und Transparenz.
Einige Schlichtersprüche die ich gesehen habe, da würde ich sagen die Grenzen an Willkür.”

Also keine Garantie auf Recht und Gesetz.
Aber spart der Ombudsmann dem Kunden wenigstens Geld und Zeit.

…Weil das Schiedsverfahren kostenlos ist, ist sie nicht vor Gericht gezogen.

Aufgrund unserer Erfahrungen kann man nicht sagen, dass ein Schlichtungsverfahren für alle Bankkunden vorteilhaft sein kann. Gerade bei diesen schlechten Schlichtungen wie ich diese jetzt mal nenne werden Kunden davon abgehalten dann weiter ihr Recht vor Gericht zu suchen.

Selbst wer dann doch noch vor Gericht geht kann Nachteile haben.

Diese Ombudsleute sind ja teilweise Richter vom BGH bzw. Richter von irgendwelchen Oberlandesgerichten. Da kann natürlich auch so ein kleiner Amtsrichter durchaus schon mal beeindruckt sein.

…”Die Spardabank hat den für mich eh schon schlechten Schlichterspruch abgelehnt.”
So geht es vielen, denn Banken und Sparkassen dürfen Schlichtersprüche einfach ablehnen und davon machen diese häufig Gebrauch.

Erspart hat der Schlichterspruch Ursula Mistella nichts und nur Zeit gekostet.

Willkür und Parteilichkeit.

———————————————

Auch ich habe diese Willkür und Parteilichkeit beim Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Hirsch erlebt (ehemaliger Präsident des BGH, Mitarbeiter in der bayrischen Justiz und im bayrischen Staatsministerium der Justiz, mit dem Juristenkollegen Rolf-Peter Hoenen als verantwortlicher bei der HUK24 Versicherung für die Abteilung KfZ trifft er sich auf Partys).
Dieser stellte fest, dass eine auffahrende Verkehrsteilnehmerin, die 60km/h zu schnell gefahren ist und dann vor einem auf der Fahrbahn aufgrund eines Unfalls stehenden Fahrzeug nicht mehr anhalten konnte zu 0% haftet.

Diese Entscheidung wurde dann in weiteren Verfahren in der bayrischen Justiz am AG-Coburg und LG-Coburg übernommen wobei immer auf die bereits zuvor ergangenen Entscheidungen verwiesen wurde und dass aufgrunddessen die jeweilige Entscheidung richtig ist.
Für das Verfahren an dem Gericht wurde nicht einmal PKH wegen der völligen Aussichtslosigkeit gewährt und die Klage erscheint dort sogar mutwillig eingereicht, teilweise sogar weil eine Mithaftung der auffahrenden Verkehrsteilnehmerin ausgeschlossen ist.

In der bayrischen Justiz gelten insbesondere folgende rechtsbeugende Tätigkeiten:
Systemfehler, bayrische Justiz, Der Spiegel 51/2013, 16.12.2013
“Es gibt immer wieder diese Fälle, wo man die einmal eingeschlagene Richtung nicht mehr revidiert”, sagt Leitner.
Der Münchner Anwalt Ziegert spricht von der bayerischen Strafjustiz als einer “großen Familie”.

Die HUK24 ist der grösste Arbeitgeber vor Ort mit einem Bedarf an etwa 400 juristischen Mitarbeitern. Ob Richter (oder deren Angehörige) bei der HUK-Versicherung Nebentätigkeiten ausüben ist zudem geheim.

Am AG-Münster wo man die Entscheidung des Ombudsmann und die aus Coburg nicht kannte kamen 2 Richter auf eine vollkommen selbstverständliche 100%tige Haftung der auffahrenden Verkehrsteilnehmerin. Das ganze bei umgekehrter nachteiliger Beweislast und nur aufgrund eines Anscheinsbeweises, weil der Ombudsmann der Versicherungen geheim gehalten hat, dass die auffahrende Verkehrsteilnehmerin nachweislich 60km/h zu schnell gefahren ist. Wobei es sich auch noch um einen Fall besonders einfacher Sach- und Rechtslage handelt.
Auf diese Haftung kommt auch bisher jeder Rechtsanwalt und diese wird auch in Rechtsforen und Verkehrsrechtsforen so vertreten und diese ergibt sich auch aus über 50 vorhandenen gerichtlichen Entscheidungen aus denen sich ausnahmslos eine Haftung bei einem entsprechenden Unfall von (bis zu) 100% entnehmen lässt.

Gemäss Richterin Lindner vom LG-Coburg beschimpft der Fernsehsender “Das Erste” vorligend den Ombudsmann mit “Willkür und Parteilichkeit” auf eine unsachliche Art und Weise wobei die dedizierten und ausführlichen Entscheidungen des Ombudsmanns in einer “grossen Familie” natürlich alle richtig sind und daher keiner inhaltlichen Kontrolle bedürfen.
Das zB. 2 Richter am AG-Münster 100% anders entschieden haben und ein Mitarbeiter der Versicherung selbst erklärt hat, dass diese falsch reguliert hat liegt auch neben der Sache und hat keine streitentscheidende Bedeutung und so gibt es Willkür und Parteilichkeit in einer “grossen Familie” auch entsprechend bei den folgenden danach entscheidenden Richtern.

Richterin Lindner (LG-Coburg 33T58/13):
Sie erschöpft sich in der gebetsmühlenartigen Wiederholung der bereits bekannten Tatsachen und Argumente des Antragstellers, die zum Teil neben der Sache liegen und keinerlei streitentscheidende Bedeutung haben und bislang nicht zum Erfolg führten.
Darüber hinaus beschimpft der Antragsteller die in diesem Verfahren tätigen Sachbearbeiter auf unsachliche Art und Weise.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Korruption veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.