OStA Harald Körner, StA Frankfurt: Drogenstrafrecht, endlose Liste von Strafbestimmungen und Ausnahmeregelungen, die kein Mensch mehr überblicken und verstehen kann, 29.01.1998

…Aber nun ist Schluß damit! Am 1. Februar tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Handel mit Cannabissamen verbietet, wenn sie “nach den Umständen zum unerlaubten Anbau bestimmt” sind. Jetzt jammert die Branche: dreißig, fünfzig, achtzig Prozent vom Umsatz weg! Mitarbeiter müsse man entlassen, die Lagerbestände: wertlos!

Bedenkenträger melden sich zu Wort und beklagen den Mangel an Rechtssicherheit. Ein gewisser Harald Körner, Oberstaatsanwalt in Frankfurt, weist darauf hin, daß man einem Hanfkorn nicht ansehen könne, “zu welchen Zwecken der Erwerber es kauft und in die Erde versenkt”. Überhaupt präsentiere sich das Drogenstrafrecht mittlerweile als “endlose Liste von Strafbestimmungen und Ausnahmeregelungen”, die kein Mensch “mehr überblicken und verstehen” könne, was in Körners Fall insofern bedenklich ist, als er den Standardkommentar zum Betäubungsmittelgesetz verfaßt hat.

Schon haben kriminelle Elemente die nächste Gesetzeslücke entdeckt: Hanf zu pflücken ist noch erlaubt. Eine sogenannte “Drogenpolitische Guerilla” will die letzten Januartage nutzen, um eine Tonne Cannabissamen unters Volk zu streuen.

Nicht auszudenken, was geschieht, wenn diese Saat aufgeht: Parks und Feldwege, Wiesen und Waldlichtungen bringen dann Pflanzen hervor, die vom Korn bis zur Blüte streng verboten sind.

 

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