Österreich: "Fall Foco". Ein klassisches Beispiel für ein "Fehlurteil" und ein Versagen der Justiz?

Laut aktuellen Angaben aus dem BMfJ rechnet die Justiz selbst mit rund “10 % Fehlentscheidungen”, so die Charta 97. Dass dabei von “bedauerlichen Einzelfällen“ und “Justizirrtümern“ gesprochen wird, ist “eine nach unserer Einschätzung unzulässige Beschönigung”: “Dafür ist 10 % Fehlerquote viel zu viel, außerdem ist nach unserer belegbaren Erfahrung die Quote deutlich zu niedrig geschätzt. Noch schlimmer ist, dass die ganz überwiegende Mehrheit der von der Charta 97 dokumentierten Fehlentscheidungen erst durch Gesetzesbrüche und Rechtsbeugungen möglich wurden. Begangen im Verfahren von Staatsanwälten und Richtern.”
Es besteht in weitesten Kreisen der Justiz die Tendenz, einmal gefällte Urteile um (fast) jeden Preis in Rechtskraft zu erhalten. Dass solche schädliche Tendenz von ganz oben kommt, hat schon der vormalige Sektionsleiter für Strafrecht (der höchste Beamte der Strafjustiz), Dr. Christoph Mayerhofer, öffentlich unverblümt einbekannt: “Wir wissen, dass der Fall Foco eine Leiche im Keller ist. Aber an rechtskräftigen Urteilen soll man nicht rütteln.“
http://weblog.derdetektiv.at/archives/198-Jedes-10.-Urteil-ein-Justizirrtum.html

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Ausland, Unschuldig im Gefängnis veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.