Polizei muss Schmerzensgeld zahlen, Märkische Onlinezeitung, 16.12.2010
Die Bundesrepublik Deutschland muss einer Frau aus Polen 77500 Euro zahlen. Die Höhe für das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall legte am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel fest. In dem Verfahren ging es um einen Fall vom 29. April 2001 in Frankfurt. Damals wollte die Polin die Grenze nach Deutschland passieren, konnte den Bundespolizisten aber keinen Reisepass mit Aufenthaltstitel vorzeigen. Sie war nur im Besitz eines Personalausweises. Am Übergang Stadtbrücke kam es in der Folge zu einem lauten Wortgefecht. Die Beamten drohten mit einem Verwarngeld und nahmen die Frau in Gewahrsam. Weiterlesen

