Peter Niehenke hat niemanden beraubt oder bestohlen, er hat auch keinen falschen Doktortitel geführt oder Steuern hinterzogen. Sein Verbrechen war, daß er Menschen helfen wollte, die von Betrügern betrogen und ausgenommen wurden.
Nicht die Betrüger wandern ins Gefängnis, sondern die, welche den Opfern helfen wollen.
2 “Geschäftsleute”, deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung von Peter Niehenke nun triumphieren:
Oliver Heller und Patrick O. Hewer.
Es ist ihnen gelungen, einen Menschen, der sich für die Opfer von Vertrags- und Unterschriftenerschleichung engagiert hat, für bis zu 2 Jahren in den Knast zu bringen.
Daß sie dabei die Justiz benutzten, daß sie sich die real existierenden Gesetze zu Diensten machen konnten, ist besonders erschreckend.
Der Gedanke, daß die Gesetze Betrügern helfen, ihre unlauteren Geschäfte abzusichern, löst Alarm aus. Was ist falsch mit unseren Gesetzen ?
Oliver Heller überzeugte das Gericht, daß die Nennung eines Firmennamens in Metatags oder Titeltags nicht erlaubt sei (das is allerdings bis heute rechtlich umstritten – andere Gerichte sehen das anders – egal, Peter Niehenke geht dafür in den Knast).
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Patrick O. Hewer ließ u.a. per Gericht pauschal verbieten, daß sein Name (oder die von ihm betrieben Firmen) – im Zusammenhang mit dem Begriff “Adressbuchbetrug”, “Trickbetrug” usw. genannt werden. Auch dafür muß Peter Niehenke in den Knast.
Verstoß gegen gerichtliche Äußerungsverbote:
Die verbotenen Äußerungen wurden auf verschiedenen Internetplattformen weiter verbreitet. Auf Internetseiten, auf die Peter Niehenke nach eigener Aussage keinerlei Einfluß mehr hatte.
Patrick O. Hewer und Peter Heller machten trotzdem Peter Niehenke dafür verantwortlich. Peter Niehenke gab eine Eidesstattlcihe Versicherung ab, daß er keinen Zugriff auf die Seiten mehr besaß. Doch das nützte nichts. Die Gerichte in Köln und Koblenz glaubten der Eidesstattlichen Versicherung nicht. Lieber glaubten sie den als “Adressbuchbetrüger” bezeichneten “Geschäftsleuten”.
Und zwar deswegen, weil Peter Niehenke den nunmehr anonymen Seiten z. B. während einer DDos Attacke geholfen hatte, im Internet zu überleben. Oder weil die anonymen Betreiber eine Adresse benutzten, die auch Peter Niehenke benutzt hatte. Es gab eine ganze Menge solcher “Indizien”.
Deshalb glaubte das Gericht, Peter Niehenke sei in Wirklichkeit der Betreiber der “geschäftsschädigenden” Internetseiten.
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Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor, aargauer Zeitung 11.05.2010
Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht – und verlor. Recherchen von AZ zeigen: Der Schwindler verdient sein Geld seit Jahren mit irreführenden Branchenbüchern. …
Einem Solothurner Lehrer warf Hewer vor, ihn im Internet zu verunglimpfen. Er verklagte ihn und wollte ihm verbieten, Begriffe wie «Adressbuchbetrüger» oder «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» zu gebrauchen.
Hewer verlor auf der ganzen Linie, das Solothurner Obergericht gab dem Lehrer in allen Punkten Recht. Das 14-seitige Urteil liegt der Redaktion a-z vor. Es ist rechtskräftig, wie Hewers Anwalt bestätigte. Gegenüber der «az Aargauer Zeitung» wollte Hewer keine Stellung nehmen.
Thurgau als Hinterhof für Millionen-Abzocke
Recherchen von «az Aargauer Zeitung» zeigen: Hewer ist seit Jahren mit seinen Formularen unterwegs. Die Schweiz nutzt er seit mindestens 2006 als Rückzugsgebiet für die Gaunereien in Deutschland. In Sichtweite des deutschen Rheinufers schlug er im thurgauischen Ermatingen seine Zelte auf, jetzt hat er sich im Nachbardorf ein schickes Haus gekauft.
Von dort betreibt er mit seinen ebenfalls im Thurgau lebenden deutschen Kumpanen Doris Fraccalvieri (42) und Albert Grünbeck (47) Unternehmen, die sich vor allem auf eins spezialisieren: Adressbuchschwindel im grossen Stil. Drei der Unternehmen stehen in Kreuzlingen, gleich an der deutschen Grenze. …