Politik und Justiz agieren Verfassungskriminell, Neue Richtervereinigung hegt grosse Bedenken gegen die auf erschütternde Weise verfassungswidrige Begrenzung der Prozesskostenhilfe, 2006

Politik und Justiz agieren Verfassungskriminell, Neue Richtervereinigung hegt grosse Bedenken gegen die auf erschütternde Weise verfassungswidrige Begrenzung der Prozesskostenhilfe, 2006
Der von den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (Bundesrat Drucksache 250/06 / Beschluss) ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Neue Richtervereinigung (NRV), die sich mit nachfolgendem Text an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewandt hat:
Die sich in dem Gesetzesentwurf äußernde Ideologie hat das grundrechtliche Sozialstaatsgebot ebenso verlassen wie den verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates aus Art. 19 Abs. 4 GG, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfolgung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Die Neue Richtervereinigung (NRV) appelliert deshalb dringend an sämtliche politischen Verantwortlichen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.
Im Einzelnen: I. Bereits die Begründung für den Gesetzentwurf lässt jedes Augenmaß vermissen: Der immer wieder postulierte Sparzwang in der Justiz ist immer wieder auch bedenklich. Zum einen besteht er dem Grunde nach nicht tatsächlich, weil die Justiz im Verhältnis zu allen anderen Ressorts das geringste Haushaltsaufkommen aufweist und sich zu einem großen Teil selbst finanziert. Vor allem aber: Die (im Jahre 2004 notwendig gewordene) Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und eine zunehmende Verarmung in Deutschland sind beides keine Gründe, die Prozesskostenhilfe für die Bedürftigen zu beschränken. Die Armen dürfen nicht austragen, dass ihre Prozessbevollmächtigten mehr verdienen! Und dass die Armut zunimmt in Deutschland, muss Anreiz zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse sein, nicht zu einer Verschlechterung der Rechtszugangschancen! Vor Jahren einmal eingetretene skurrile Einzelfälle (Richter und Abgeordnete, die angeblich PKH bewilligt erhielten) zur Begründung für eine allgemeine Beschränkung der Prozesskostenhilfe heranzuziehen, ohne nähere Darlegung der äußerst besonderen Umstände dieser Einzelfälle, zeugt von einem nicht mehr ernst zu nehmenden Begründungsniveau.
II. Inhaltlich ist der Entwurf in vielfacher Weise verfassungswidrig und stellenweise schlicht zynisch: …

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