Polizisten nur selten vor Gericht, correct!v, 20.08.2015
Gegen verdächtige Polizeibeamte ermitteln ihre Kollegen. Selbst die UNO kritisiert Deutschland dafür.
Geht ein Verfahren gegen Polizisten doch einmal vor Gericht, dann sprechen Polizisten ihre Aussagen offenbar ab. Das schrieb Amnesty International schon 2010 in seinem Bericht „Täter unbekannt“ über mangelnde Aufklärung von Polizeiverbrechen. „Amnesty International empfiehlt allen Ländern, für die strafrechtliche Verfolgung von Anzeigen gegen Polizeibeamte bei der Staatsanwaltschaft spezialisierte Dezernate einzurichten, die für die Ermittlungen gegen Polizisten zuständig sind.“
Deutschland wird auch vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für seine Strafverfolgung von Polizisten kritisiert. Der Rat empfahl 2013, Deutschland solle die Bevölkerung über ihre Rechte informieren und alle Vergehen durch Polizisten verfolgen. Dazu sollen umgehend unabhängige Behörden zur Strafverfolgung von Polizisten installiert werden, „ohne hierarchische oder institutionelle Verbindung zwischen Beschuldigtem und Ermittler“. Der Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg forderte schon 2009 auf fast 20 Seiten diese unabhängigen Ermittler.
Deutschland schreibt in seiner Antwort an die Vereinten Nationen, dass Polizeigewalt in Zukunft besser dokumentiert werden solle. Kameraüberwachung und Kennzeichnung der Beamten seien Indikatoren einer besseren Strafverfolgung von Polizisten. Offen bleibt, wie mit dem Kernproblem der sich gegenseitig schützenden Beamten umgegangen werden soll. Und wenn Kameras am Körper der Polizisten eingesetzt werden, stellt sich die Frage, wer Zugriff auf die Aufzeichnungen hat.