Pressemitteilung anlässlich der Demonstration der Justizopfer am 26.03.2007 anlässlich des Entzugs der Anwaltszulassung von RA Claus Plantiko vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Es lag schon immer im Interesse der Staatsmacht, systemkritische und andersdenkende Bürger durch eine loyale Justiz zu disziplinieren. Da nach dem Ende der NS-Diktatur die dringend notwendige Säuberung an der Justiz vorbeiging und der infantile nationalistische Ehrenkult auch heute noch weite Bereiche der Staatsanwälte und Richter in ihrem Handeln beeinflußt, wird von der Justiz nahezu jede berechtigte Kritik am System als bösartige Richterbeleidigung verfolgt und bestraft, obwohl eine Bestrafung nach § 185 StGB rechts- und verfassungswidrig ist.
Wegen der Gesetzesunbestimmtheit der Straftat „Beleidigung“ wird bei einer Anklage und Verurteilung gegen die Gesetzesunterwerfung aus Art.97 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 verstoßen, wie auch gegen die Rechtsregel „nulla poena sine lege“, also gegen die Regel „keine Strafe ohne Gesetz“ und zwar des Art. 103 Abs. 2 GG, der Art.7 und 10 EMRK und gegen einschlägige Artikel von Verfassungen der Bundesländer. Weiter verstoßen solche Staatsanwälte und Richter bei einer Verurteilung gegen § 1 STGB und begehen damit Rechtsbeugung gem. § 339 StGB.
Lt. „DER SPIEGEL“ gab es im Jahre 2003 164.848 Strafanzeigen wegen „Beleidigung“ – Tendenz steigend.
Der Begriff „Beleidigung“ ist der Willkür der Beleidigten – der Staatsanwälte und Richter – ausgesetzt. So mußte Rechtsanwalt Claus Plantiko am 9. März unter massivem Druck der Richter seine Berufung gegen einen Strafbefehl wegen angeblicher „Richterbeleidigung“ zurücknehmen, obwohl der Richter als Zeuge in der ersten Verhandlung gar nicht mehr wußte, durch welche Worte er sich durch den couragierten Anwalt beleidigt fühlte und der Richter / Zeuge im Gerichtssaal erst Einblick in die Akte nehmen mußte. Am Schluss der Berufungsverhandlung eskalierte die Situation im Gerichtssaal, als Richter Sch. die etwa 30 Zuhörer anbrüllte, „Habe ich es denn hier nur noch mit Voll-idioten zu tun?“ Nun hat der Richter selbst mehrfach Strafanzeigen u.a. wegen Beleidigung am Hals. Und solch ein Richter führte den Vorsitz in einem Beleidigungsprozess!
Doch der höchst zweifelhafte Strafbefehl von € 18.000 gegen Plantiko reicht dem längst unkontrollierbar gewordenen Justizsystem nicht mehr. Unliebsame Kritiker werden kurzerhand zu Querulanten abgestempelt. Sie müssen sich einer psychiaterischen Untersuchung unterziehen. Schon vor mehreren Jahren schrieb dazu Prof. Joachim Hellmer:
„Der Begriff >Querulanz< sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde, aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe als eine „Äußerungsstrafe“ verhängt werden soll.“ Vor diesem Hintergrund sollte am 26.03. (Termin inzwischen verschoben) vor dem BGH die Anwaltszulassung von RA Plantiko entzogen werden. Dieser geplante klare Verfassungsbruch, der einem Berufsverbot eines mutigen Kritikers gleichkommt, (kennen wir Ähnliches nicht von diktatorischen Systemen?), durch das höchste deutsche Gericht, ist Anlass dafür, dass mehrere Justizopferorganisationen sich mit RA Plantiko solidarisieren und am 26.03. in einer gemeinsamen Protestaktion vor dem Bundesgerichtshof die grundgesetzkonforme Umsetzung des Rechts und die Kontrolle der Justiz einfordern.
Auch der Verein hilfe-RuF e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit auf die Mißstände in der Justiz und des Machtapparats hinzuweisen. Selbst der frühere Innenminister Gerhart Baum beklagt den heute häufig praktizierten Rechtzustand und wünscht sich eine bundesweite Bürgerinitative „Rettet die Grundrechte“.
Viele unserer Vereinsmitglieder haben die Verlogenheit und Verkommenheit der deutschen Justizbehörden und des staatlichen Machtapparats selbst leidvoll erfahren müssen und sich deshalb entschlossen, für mehr Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit zu kämpfen. Die „Antiterrorgesetze“ und die angedachte Justizreform dienen nicht dazu, die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte besser umzusetzen. Beide dienen in erster Linie die Kontrollen des Staates gegenüber den Bürgern auszuweiten und diesen ihre Rechte und Freiheit weiter zu beschneiden.
In seinem Buch „Im Namen der Gerechtigkeit“ schrieb der Strafverteidiger Dr. Paul Ronge über die Zeit vor und nach der Machtergreifung der Nazis: „Ich hoffte und wartete, dass die höchsten Juristen eingreifen werden. Ich wartete vergebens.“ …
hilfe – R u F e.V. Hilfe für demokratisches Recht und Freiheit e.V.
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An den Rechtsstaat glauben müssen
Pfusch in der Justiz, NDR 2003
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Fiese Tricks von Polizei und Justiz, Jörg Berstedt
Unschuldig im Knast, “betrifft” SWR-RP
Unschuldig in Haft, Wenn der Staat zum Täter wird, ARD
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In den Fängen der Justiz, VOX
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