Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller Staatsanwaltschaft Bielefeld (26 Js 355/09, Schreiben vom 10.06.2009): Wenn Richter oder Staatsanwälte strafbare Handlungen tätigen wie Erpressung, Bedrohung Nötigung und Betrug, dann ist zu unterstellen, dass es sich dabei nur um einen Irrtum handeln kann und daher sind bereits keine Ermittlungen aufzunehmen.

Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller Staatsanwaltschaft Bielefeld (26 Js 355/09, Schreiben vom 10.06.2009 **PDF folgt):

Dem von der Staatsanwaltschaft Betrogenem wurde jedoch hinterher noch 4 mal erklärt, dass das Geld um dass er von der Staatsanwaltschaft betrogen wurde nicht zurückgezahlt wird. Der Amtsleiter der Staatsanwaltschaft Bielefeld und auch der Amtsleiter der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären, dass das Geld nicht zürückgezahlt wird.
Es wurde im übrigen ein Strafantrag wegen Nötigung, Bedrohung (Eine entsprechende Freiheitsberaubung würde ein Verbrechen darstellen §239 Abs. 2 iVm. §12 Abs. 1 StGB), Erpressung und insbesondere Betrug gestellt. Um das ganze herabzuspielen wird in dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller nur die Nötigung aufgeführt. Desweiteren erklärt Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller, dass in dem Haftbefehl stehen würde: “Durch sofortige Zahlung des nebenstehend aufgeführten Betrages unter Angabe des Verwendungszwecks kann die Vollstreckung abgewendet werden.”
Das steht in dem Haftbefehl bezüglich der Strafe. (Im folgenden sehr verkürzte Darstellung der Vorfälle).
Die zu zahlende Strafe war jedoch gar nicht Gegenstand des Strafantrages, sondern es geht allein um die Kosten, denn man erpresste den Inhaftierten ihn so lange in Haft zu lassen bis er auch die Kosten bezahlt hat.
Da er Mittellos ist kann er die Kosten aber nicht bezahlen und wäre so gesehen unendlich lange Inhaftiert geblieben. Die Strafe wäre nach 30 Tagen Haft abgesessen gewesen aber Kosten kann man nicht absitzen. Dass er vollkommen Mittellos ist, ist der Staatsanwaltschaft bzw. Staatsanwältin Anja Lausten und Richterin Anke Weilert bestens bekannt, denn er ist sogar gerade bestraft worden, weil er sich hat bei Mittellosigkeit von einem Anwalt bei Anwaltszwang vertreten lassen, der 1030 EUR gekostet hätte. Etwa 1 Jahr danach ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so dass es dem Inhaftierten nun finanziell jetzt besonders schlecht und viel schlechter ging wie zu dem Zeitpunkt als er den Anwalt, der im Übrigen seine Leistung gar nicht erbracht hat, in Anspruch genommen hat. Ein Gnadengesuch zur Verringerung der Strafhöhe wurde abgelehnt. Ein Antrag auf Tilgung der Strafe durch gemeinützige Arbeit wurde abgelehnt, weil der Verurteilte sein Gnadengesuch auf Aufhebung bzw. Verringerung der Strafhöhe weiterverfolgte.
Ohne Wissen des Inhaftierten erschien eine Person bei der Polizei um ihn auszulösen, die allerdings nicht wußte, dass der Inhaftierte vollständig Mittellos ist, und fragte, wieviel er denn zahlen müsse, damit der Inhaftierte wieder freikommt. Als man ihm die Summe von 930 EUR nannte erklärte er, dass es aber nur etwa 300 EUR sein müßten. Daraufhin telefonierte der Polizeibeamte mit der Staatsanwältin oder der Richterin und erklärte, dass der Inhaftierte nur dann freigelassen wird, wenn die 930 EUR bezahlt werden. Mit dem Inhaftierten sprechen durfte er nicht, denn es hätte ja auch sein können, dass er eine solche hohe Strafsumme (teilweise) absitzen wollte. Das Geld von dem Inhaftierten zurückerhalten kann die Dritte Person nicht welches die Staatsanwaltschaft und die Richterin genau wissen. So verschafft sich die Staatsanwaltschaft Geld von Dritten mit Lügen und letztlich betrügerisch, welches diese von ihren Schuldnern nicht erhalten können.
Der Dritte verlangte daraufhin die Kosten zurück, denn die Zahlung dieser Kosten war nicht Notwendig, damit der Inhaftierte wieder freigelassen werden muß. Es gab seinerseits eine ganz genaue rechtsgeschäftliche Willenserklärung und zwar, dass er so viel einzahlen will, dass der Inhaftierte wieder freigelassen wird. Rechtspflegerin Mareike Engel teilte dem ehemals Inhaftierten daraufhin 2 mal mit, dass er die Kosten nicht zurückerhält. Als es dem Inhaftierten noch finanziell viel besser ging wurde er bestraft, weil er bewiesenerweise 1030 EUR Kosten nicht zahlen könnte (Man wollte so die Zahlung von Geld an einen Anwalt erpressen, der mit dem Präsidenten Gero Debusmann vom OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet und die für sein Honorar erforderliche Leistung gar nicht erbracht hat.). Jetzt wo es ihm finanziell wesentlich schlechter geht wird es als selbstverständlich vorrausgesetzt, dass er 930 EUR zahlen kann. Da die Staatsanwaltschaft und die Richterin wissen, dass er die Kosten nicht zahlen kann hat man sich die Lüge ausgedacht um einen Dritten um das Geld zu betrügen.

Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld dürfen zum elitären juristischem Kreis zugehörige Rechtsanwälte falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben und dabei Bürger fürchterlich schädigen und ruinieren. Richter dürfen nach Herzenslust Rechtsbeugung begehen und Protokolle fälschen, also Willkürlich handeln, und damit Bürger ruinieren. Im Ansehen der Person sind Ermittlungen stets von vorn herein garnicht aufzunehmen.
Bei juristisch sogenanntem minderwertigen Menschen ist bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Betrug umgekehrt zu unterstellen auch wenn gar keiner vorhanden sein kann. Desweiteren ist aufgrund einer unterstellten Unterschlagung sogar bei einem Proleten eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist dieser selbst, dass Unterstellen von Straftaten, sowie die nicht Ermittlung bei Straftaten strengstens untersagt und diese wäre angeblich zur strengen Objektivität verpflichtet.
Gemäß Alexander Dörrbecker vom Bundesjustizministerium werden Straftaten in Deutschland ohne Ansehen der Person verfolgt.
Gemäß der Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wird bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ohne Ansehen der Person gehandelt.
Bereits an dieser ungeheuerlichen Verlogenheit mit dem vorsätzlichen und gewollten Handeln im Ansehen der Person, wobei Juristen, die dazu gehören Straftaten begehen dürfen und andere Menschen ruinieren dürfen sieht man bereits, dass es sich bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Allgemein um die gefährlichste kriminelle Vereinigung handelt, wobei die Gerichte zusammen mit der Staatsanwaltschaft zusammen mit der dahinter stehenden Politik auch die kriminellste Vereinigung in Deutschland sein dürfte.
Parlamentarischer Geschäftsführer CDU-Bundestagsfraktion Peter Briesenbach (Mindener Tageblatt, Seite 2, 25.07.2009): “Die Justiz in NRW funktioniert”. Das ist also, dass was von elitären Herrschaften in der Politik und von Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU)

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