Es ist übrigens sehr beliebt Fragen zu rechlichen Sachverhalten, die nicht genehm sind mit dem Verweis zu ignorieren, dass man keinen Rechtsrat erteilen würde. Üblich wäre aber auch, dass es aufgrund der richterlichen Freiheit nicht möglich ist oder aufgrund der Gewaltenteilung etc.
Für genehme Sachverhalte gelten die Einschränkungen nicht.
Der Amtseid und die Grundrechte sind gerade für viele Staatsjuristen, besonders Richter und Staatsanwälte (ganz besonders in Bayern) unbeachtlicher Peanuts. Allerdings feiern auch die Grundrechtsverletzer die Verfassung hochelitär, die sich die Bürger häufig nur im Schaufenster anschauen dürfen (Schaufensterurteile des BVerfG).
Es ist für den Bürger nicht zu ermitteln wo das Hochheitsgebiet des US-Militärs auf deutschen Boden beginnt und endet und wo mit also das Recht der BRD anzuwenden ist:
“Im Rahmen der völkerrechtlichen Überlassungen ist zwischen den verbündeten Staaten grundsätzlich Vertraulichkeit vereinbart.”
Man bitte um Verständnis, “dass eine Herausgabe der förmlichen völkerrechtlichen Vereinbarung mit den US-Streitkräften nicht möglich ist.”
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
05.04.2016 Revision im Fall Wolfgang Jung ./. Bundesrepublik
Ich treffe Wolfgang Jung in Leipzig. Hier verklagt der Friedensaktivist vor dem BVG die Bundesrepublik Deutschland.
Sein Ziel: Der Staat soll per Gerichtsurteil verpflichtet werden das Grundgesetz einzuhalten in dem es sämtliche Einsätze der Drohnen-Relais-Station (wahrscheinlich selbst schon Grundgesetzwidrig) auf der Airbase Ramstein genau überwacht und bei Verstössen gegen das Völkerrecht unterbindet.
4 lange Jahre dauert das Verfahren nun schon. Dabei scheint die Rechtslage so einfach zu sein. In Artikel 25 heißt es im Grundgesetz:
Art. 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Insbesondere von den USA in das Grundgesetz eingebracht:
Artikel 19 Abs. 4 GG
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Inhaltsleere Grundgesetzvorschrift:
Artikel 20 GG
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Also gilt das Völkerrecht auch für Angela Merkel. Die Richter weisen die Klage ab und stellen das Verfahren ein. Ein einfacher Bürger habe eben nicht das Recht den Staat auf Einhaltung des Grundgesetzes zu verklagen.
Dr. Renate Philipp, Sprecherin dees Bundesverwaltungsgerichts:
“Das Bundesverwaltungsgericht hat heute wie die Vorinstanzen entschieden, dass die Klage unzulässig ist. Zulässig wäre sie gemäss der Verwaltungsgerichtsordnung nur, wenn Kläger durch die Drohneneinsätze der US-Streitkräfte möglicherweise in eigenen subjektiven Rechten verletzt wären. Dabei hat es in Rechnung gestellt, dass die Airbase an sich schon ein Ziel ist, dass militärischen Gegenschlägen ausgesetzt sein kann.
Fragen der Völkerrechtmässigkeit der Station und der Drohneneinsatz haben in dem Prozess keine Rolle gespielt, weil die Klage bereits unzulässig war.”
NuoViso.TV:
“Stehen dann überhaupt dem einfachen Bürger noch juristische Möglichkeiten offen?”
Dr. Renate Philipp, Sprecherin dees Bundesverwaltungsgerichts:
“Zu dieser Frage möchte ich nichts sagen – Wortgestammel – Keine Rechtsberatung.”
…und verschwindet ganz schnell.
ayjay Jackpot: Die neue Albert Einstein?: “Ne, ich bin so weggegangen”:
https://youtu.be/uUtGPX90tg4?t=1m18s
Wolfgang Jung:
“Das Gericht hat damit nicht nur mir das Recht abgesprochen die Verfassungsrechte einzuklagen, sondern jeden Menschen, der Deutscher Staatsbürger ist und hier lebt und das ist ein Skandalurteil, weil wer soll denn jetzt noch gegen irgendeinen Missstand mit einem Verfassungsverstoss vorgehen? Mit welcher Begründung?
Dann muss er Gefahr für das eigene Leib und das eigene Leben nachweisen und das dürfte in den allerwenigsten Fällen der Fall sein, denn wenn diese Gefahr eingetreten ist, dann ist sowohl der eigene Leib als auch das Leben weg.”…
“Ich war Lehrer, also Beamter auf Lebenszeit und musste als junger Lehrer einen Eid auf die Verfassung leisten und ein Eid bindet mich lebenslang und ich bin auch verpflichtet die Zusagen, die ich da eingegangen bin einzuhalten.
Einen ähnlichen Amtseid haben alle Leute im Staatsdienst geschworen, die Palamentarier, die gesamte Regierung und natürlich auch die Richter, sind auch vereidigte Personen. Wenn diese Leute ihren Amtseid ernst nehmen würden, dann könnte diese Bundesrepublik heute nicht so aussehen, wie diese heute aussieht.”
…Sein Engagement für die Friedensbewegung wurde ihm nach 23 Jahren zum Verhängnis, denn nun wurde er vom Verfassungsschutz gejagt. Die Landesregierung wollte dem Staatsdiener Berufsverbot erteilen.
Vor Gericht konnte Wolfgang Jung schliesslich nachweisen, dass Friedensaktivist zu sein nicht Verfassungswidrig ist. Er behielt seinen Job.
Ein Lehrer mit Engagement wird zum Fall, “Berufsverbot” nach 22 Jahren Schuldienst für Friedensrechtler? – Hilfe von kirchlicher Gruppe
“Gefälschte Flugblätter und anonyme Denunziationen sollen, so die pfälzische Arbeitsgemeinschaft für Kirche und Sozialismus, die Tätigkeit des aktiven Friedensrechtlers Jung in ein schiefes Bild rücken”.
Rheinfalz, 22.09.1982
Wolfgang Jung:
Ich habe geklagt, weil ich es unsäglich finde, dass alle staatlichen Instanzen es zulassen, dass von unserem Boden aus im Widerspruch zum Völkerrecht und zu unserem Grundgesetz und zu allen deutschen Gesetzen, Leute einfach ermordet werden.
Etwas anderes ist der Drohnenkrieg nicht. Es ist Mord an Leuten ohne gerichtliche Beteiligung .”