Als Publizist ist Claus Plantiko offensiver Vertreter der Gewaltentrennungslehre im traditionellen Sinn der französischen Aufklärung, fordert auch in Deutschland “Richterwahl auf Zeit durchs Volk” und, in Form einer Verfassungsbeschwerde (2005), die vorrangige Souveränität der Bundesrepublik Deutschland vor EU-Regelungen.
Wegen seiner so mandantenzentrierten wie menschen- und grundrechtsbezogenen, dabei sprachlich-scharfzüngigen, logisch-stringenten und berufsrichterlich-kritischen Schriftsätze wurde Claus Plantiko wegen “Beleidigung” nach § 185 Strafgesetzbuch verurteilt und war seit 2002 dem Versuch, ihm seine Anwaltszulassung zu entziehen, ausgesetzt. 2008 verlor er dann doch seine Anwaltszulassung.
Claus Plantiko musste sich am 08.12.2006 am Amtsgericht Bonn wegen des Vorwurfs der Richterbeleidigung verantworten. Der Rechtsanwalt und Bonner Kommunalpolitiker wurde im Gerichtssaal von den Prozessbeobachtern mit weißen Rosen, dem Symbol des gewaltlosen Widerstandes, und mit Beifall empfangen. RA Plantiko habe den Richtern “Verfassungshochverrat im Amt” und “Rechtsbeugung” vorgeworfen, so die Anklage. Außerdem habe er das Gericht mit “Hitlers und Stalins Ausnahmegerichtsbarkeit” verglichen. Plantiko entschuldigte sich mit der Auffassung, er habe keinen Richter persönlich beleidigen wollen, sondern nach seiner Ansicht nur “die Wahrheit” gesagt, da es in Deutschland keine Volkshoheit und Gewaltentrennung gäbe. Das Amtsgericht fand, “die Grenzen seien überschritten” und verurteilte den streitbaren Anwalt wegen Richterbeleidigung in insgesamt sieben Fällen zu 18.000 Euro Geldstrafe.
«Claus Plantiko war nicht uneingeschränkt bereit, Missstände in der Justiz hinzunehmen oder gar zu unterstützen. Daraufhin entzog die Rechtsanwaltskammer Köln dem Anwalt Plantiko die Zulassung […] Immer wieder wurden Ärzte beauftragt, Plantiko für geisteskrank zu erklären; weil aber von den mittlerweile sieben Gutachtern kein einziger bei Plantiko Geistesstörungen diagnostizieren konnte, wurde Plantiko dann einfachhin von den Richtern für geisteskrank erklärt.» – Rolf Hermann Lingen