Rechtskräftig geworden ist jetzt die Verurteilung eines 57-jährigen Zivilrichters des Landgerichts Freiburg wegen Rechtsbeugung. Bereits am 3. März 2009 musste sich der Richter in der ungewohnten Rolle als Angeklagter vor dem Landgericht Freiburg verantworten und wurde wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verurteilt (die BZ berichtete). Jetzt hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revision des Zivilrichters als unbegründet verworfen.
Mit der Rechtskraft des Urteils verbunden ist in diesem Fall die gleichzeitige Entfernung des 57-jährigen Zivilrichters aus dem Dienst. Das bestätigte Stefan Wirz, Pressesprecher des Justizministeriums in Stuttgart, auf BZ-Nachfrage. Werde ein Richter oder Beamter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, wird er kraft Gesetz automatisch aus dem Dienst entfernt.
Der 57-jährige Richter hatte im Herbst 2007 einen Handwerker rechtlich beraten, den er schon seit Kindheitstagen kennt. Der Handwerker verklagte daraufhin einen Kunden auf vollständige Bezahlung seiner Rechnung vor dem Amtsgericht Freiburg. Während der Prozesses gab der dortige Richter zu erkennen, dass er die Klage des Handwerkers wohl abweisen werde. Nunmehr bat der Handwerker seinen Bekannten vom Landgericht erneut um Schützenhilfe. Dieser formulierte für ihn einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter und reichte darüber hinaus, nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, die sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Bis dahin war alles noch legal gewesen.
Mit dem Eingang der sofortigen Beschwerde beim Landgericht begann das Unheil jedoch seinen Lauf zu nehmen. Ihre Bearbeitung wurde just der Zivilkammer zugewiesen, in der ihr Autor als Richter mitarbeitete. Und wie es der Zufall weiterhin wollte, bekam er seine eigene Beschwerde zur Prüfung übertragen….