Richter fährt straffrei über rote Ampel. 12 Richter lehnen sich als befangen ab, 17.02.2015

Ein Richter soll über eine rote Ampel gefahren sein. 2 Polizisten sollen das beobachtet haben und verhängen ein Bußgeldbescheid.

Der Richter legt vor dem Amtsgericht allerdings Beschwerde ein und dort wird er von einem Kollegen freigesprochen. Gegen dieses Urteil klagen wiederum weitere Polizeibeamte und zwar wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung. Doch auch diese Verfahren wird eingestellt.
Doch das Amtsgericht steht zu dem Urteil.
Dirk Klenitz, LG-Siegen: “Zu dem Urteil ist so viel zu sagen, dass in der öffentlichen Diskussion zwar immer von einem Rotlichtverstoß ausgegangen wird, in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aber gestgestellt worden ist, dass ein Rotlichtverstoß aber nicht mit Sicherheit festzustellen ist und dann gilt der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten.
Das gilt für jeden der vor die Schranke deutscher Gerichte tritt und das muß dann auch für Richter gelten.”

Klingt logisch aber vor dem Urteil haben 12 Richter den Fall abgelehnt und erklärten sich für begangen. Sie trauten sich kein faires Urteil über einen Kollegen zu.
…Die StA Arnsberg jedoch stellte das Verfahren wegen Rechtsbeugung nach Aktenlage ein, weil sie ein schweres Vergehen nicht feststellen konnte.
Dieses Vorgehen wundert Rechtsexperten wie den ehemaligen Richter Konrad Beyerle.

Konrad Beyerle: “Das Verfahren nach Aktenlage zuzumachen, das halte ich für eine Unmöglichtkeit. …Und die Kontrolle des Verfahrens durch die Öffentlichkeit, die ist so wichtig, dass man die Akte nicht einfach so hätte zu machen können, sondern man hätte sagen müssen, das wird öffentlich verhandelt.”

Alles das wäre wohl vermeidbar gewesen, hätte sich ein anderes Gericht um den Fall gekümmert.

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1 Antwort zu Richter fährt straffrei über rote Ampel. 12 Richter lehnen sich als befangen ab, 17.02.2015

  1. Manfred Rösler sagt:

    RICHTER ARBEITEN NICHT IMMER IM SINNE UNSERES RECHTSSTAATES

    Ich habe auch erlebt, wie sich einige Richter, bei Befangenheitsanträgen, bewusst gesetzwidrig, gegenseitig decken, und wie diese von einigen Staatsanwälten gesetzwidrig gedeckt werden, und wie Staatsanwälte vom Justizministerium gedeckt werden.

    Richter brechen bewusst das Recht und den Richtereid, aber in unserem “Rechtsstaat” passiert ihnen nichts.
    Die Politik deckt es auch. Der Petitionsausschuss, im Hessischen Landtag, wollte sich damit sachlich nicht befassen.
    Unser Rechtsstaat wird außer Kraft gesetzt. Unser Rechtsstaat ist offensichtlich von einer unseren Rechtsstaat gefährdenden Gruppierung unterwandert worden.

    Meinen Fall beschreibe ich hier beim justizfreund, in Form von Kommentaren zum Artikel:

    “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und der Bürger ohne Chance”.

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