Richterbundchef Christoph Frank erklärt mit seinem einfachen Weltbild die Zweiklassenjustiz, 20.01.2009

Richterbundchef Christoph Frank erklärt mit seinem einfachen Weltbild die Zweiklassenjustiz, 20.01.2009

Christoph Frank hat ein sehr einfaches Weltbild. Er hält sich selbst für gut. Da er Richter ist, müssen die anderen Richter auch gut sein, gehören sie doch zu seiner Klasse. Die Richter sind ein ein Teil der Justiz, also muss die Justiz gut sein. Die Justiz setzt das Gesetz durch, ohne sich zu fragen, ob es nütze oder schade, ob es gerecht oder ungerecht sei. Aber auch das ist für ihn gut. Weil er und seine Klasse so gut sind, gibt er Interviews, die dann in Pressemitteilungen landen und ein Kopfschütteln, wenn nicht gar heiße Wut verursachen.

Der Präsident des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hat die Justiz gegen Vorwürfe in Schutz genommen, sie bevorzuge prominente Steuersünder. “Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen”, sagte Frank dem Tagesspiegel am Sonntag. Hierdurch schwinde das Vertrauen in die Justiz. “Die Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an”, sagte er. Prozesse mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden, erklärte Frank. “Die Verfahren haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal und Zeit. Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr komplizierten Verfahren beschäftigen können.”

Er sagt uns damit zwei Dinge. Das eine ist das grausamste, was man seit Freisler von einem deutschen Richter gehört hat. Er bestätigt die Zweiklassenjustiz. Den Eierdieb kann man verurteilen, weil sein Fall einfach ist und der armen Richterschaft keine Mühe macht. Deshalb bekommt der auch besonders harte und lange Strafen. Die Fälle der Reichen, derer mit den tollen Anwälten, die sind für unsere einfach gestrickten Richter zu kompliziert, das würde Arbeit bedeuten, und deshalb gibt es da einen schnellen und billigen Vergleich.

Ob sich Christoph Frank überhaupt einmal selbst beim Reden zugehört hat? Merkt er nicht, dass er damit unsere Justiz als das darstellt, was die meisten schon lange vermuten: als eine Justiz gegen die Armen und Schwachen. Es ist doch kein Wunder, dass über Prozesskostenhilfe nicht zu Beginn des Verfahrens entschieden wird, sondern erst am Ende. Die Armen sollen verunsichert werden und auf ihr Recht verzichten, während den Reichen in den Gerichtssälen ein roter Teppich ausgerollt wird.

 

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