Richterin Dr. Birgit Brüninghaus, LG Bückeburg 2O222/03, Alltagsweißheit und Stammtischwahrheit beim Widerrufsrecht im Fernabsatz

Richterin Dr. Birgit Brüninghaus, LG Bückeburg 2O222/03, Alltagsweißheit und Stammtischwahrheit beim Widerrufsrecht im Fernabsatz
Ein Unternehmer wurde von einem anderen Unternehmer auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil er mittlerweile über 1 Jahr nach Einführung der Fernabsatzvorschriften nicht auf ein Widerrufsrecht hingewiesen hat.
Der Anwalt des auf Unterlassung in Anspruch genommenen erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass es für seinen Mandanten unzumutbar sei, die Vorschriften umzusetzen, da diese Bände von Akten füllen würden und es seinem Mandanten daher aufgrund der Kosten der Umsetzung gar nicht möglich ist diese bereits umzusetzen.
Außerdem erklärte der Anwalt, dass der Unterlassungskläger seinen Mandanten noch zusätzlich damit ruinieren würde wenn sein Mandant nun ein solches Widerrufsrecht einräumen müßte und Artikel grundlos zurücknehmen müßte: “Wenn Sie das von meinem Mandanten verlangen, dann ruinieren Sie meinen Mandanten! Verstehen Sie, sie ruinieren meinen Mandanten!”. (Es ist ja nicht der Unterlassungskläger der die Umsetzung der Vorschriften verlangt, sondern eigentlich der Gesetzgeber).
Gemäß Frau Doktor Birgit Brüninghaus ist aber das was seinen Mandanten ruiniert, der gleiche Waren auf dem gleichen Markt anbietet, für den Unterlassungskläger sogar von Vorteil, denn der hat sich vom ersten Tag an die Fernabsatzvorschriften gehalten und damit vom ersten Tag an einen Vorteil gegenüber dem auf Unterlassung in Anspruch genommenen Wettbewerbsstörer.
Wenn ein solches Widerrufsrecht allerdings von Vorteil wäre, dann kann man sich auch Fragen warum über 90% aller Onlinehändler ein solches über viele Jahre nicht schon immer freiwillig eingeräumt haben und sich sogar, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt, so wehement dagegen sträuben ein solches in ihrem Betrieb umzusetzen genau wie der auf Unterlassung in Anspruch genommene, der allerdings auch noch in der mündlichen Verhandlung erklärt hat warum er es nicht umsetzen will, denn es würde ihn ruinieren.
Auch kann man sich die Frage stellen warum weit mehr als die Hälfte der Händler ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben als diese ein solches Widerrufsrecht einräumen sollten oder mußten und weitere über 25% ihren auch Jahrelang bestehenden Geschäftsbetrieb danach innerhalb eines Jahres aufgegeben haben bzw. mußten, weil diese gerade zu Beginn mit vielen Wettbewerbsstörern und Verbraucherfeinden (nach dem Gesetz), die die Vorschriften nicht umgesetzt haben konkurieren mußten. Das liegt einfach an dem preisaggressiven Massengeschäft. Der Preis ist in Preissuchmaschinen und auch auf den Versteigerungsplattformen einfach vergleichbar. Wer den billigsten Preis hat, der verkauft.

Gemäss Richterin Brüninghaus besteht kein Unterlassungsanspruch gegenüber dem geschäftsschädigenden Wettbewerbsstörer.

Etwa 50 Gerichte entschieden, dass im Internetangebot ein Hinweis auf ein Widerrufsrecht vorhanden sein muss, dass ein Mitbewerber Abmahn- und Unterlassungsbefugt ist und das sich der Unterlassungsanspruch bereits aus dem Rechtsbruch selbst ergibt zB.:
BGH NJW 2007, 1946 Tz 13; OLG Frankfurt MMR 2001, 529; OLG Frankfurt 6 U 158/03; OLG Frankfurt GRUR 2007, 56, 57; OLG Hamburg 5 W 90/07, GRUR-RR 2007, 174; OLG Hamburg 3 W 7/08; OLG Hamburg 5 U 113/02 – WRP 2003, 1011; OLG Karlsruhe 6 U 200/01; OLG Oldenburg 1 W 77/03; OLG Hamburg 3 U 103/06; KG Berlin 5 W 156/06; LG Berlin 96 O 329/07; LG Berlin 103 O 91/06; LG Berlin 97 O 138/00; LG Bielefeld 11 O 112/03; LG Bielefeld 21 S 143/03; LG Bielefeld 8 O 553/01; LG Bückeburg 1 O 61/04; LG Duisburg 41 O 169/00; OLG Düsseldorf GRUR 2006, 779, 782; LG Hagen 22 O 6/01; LG Hamburg 315 O 268/01; LG Hamburg 310 O 425/00; LG Hannover 22 O 182/03; LG Hannover 25 O 186/03; LG Itzehoe 7 O 25/01; LG Magdeburg GRUR-RR 2003, 55; LG München I 1 HK O 1755/03; LG München II, CR 3001, S. 788; LG München II 2 HKO 6494/00; LG Osnabrück 18 O 488/03; LG Münster 2 O 594/06; OLG Celle 13 W 112/07; OLG Düsseldorf I 20 W 15/07; OLG Schleswig 6 W 9/08; OLG Stuttgart 2 W 42/07.

Gemäß dem BGH (09.12.2009, Az. VIII ZR 219/09) ist der Verbraucher vom Unternehmer unmissverständlich und vollständig über sein Widerrufsrecht im ebay-Angebot auf zuklären.

Und im vorliegenden Fall hat der auf Unterlassung in Anspruch genommene auch noch erklärt warum es für ihn so extrem schädlich ist ein solches Widerrufsrecht gegenüber seinen Kunden anbieten zu müssen und er weigert sich wehement.

Frau Richterin Dr. Birgit Brüninghaus sitzt jetzt in der großen Strafkammer (kein großer Gefängnisraum zur Bestrafung für juristische Aristokraten!) aber nicht um diese für ihre Unfähigkeit und Tatbestandsfälschungen zu bestrafen, sondern um diese dort als vorsitzende Richterin zu belohnen. In ihrer Bescheidungsbegründung hat sie auch noch gelogen.

Es ist die Gratifikation um ihre Person mit der sie dort jetzt Bürger für Dinge bestrafen wird, die Sie selbst analog an Unfähigkeit und Tatbestandsfälschung vollbracht hat. So wird man in der Justiz ein besonders hoch gestelltes Wesen.

Wobei die mir erklärte Entscheidung sicherlich auch nichts anderes ist wie ein Zivilprozeßbestrafung, weil sich ein Bürger erlaubt hat, das Gericht bzw. die arrogante Richterin Doktor Brüninghaus in Anspruch zu nehmen um selbst Rechte geltend zu machen, denn der “gerichtliche Untermensch” hatte sich zu dem rechlichen Sachverhalt in der mündlichen Verhandlung selbst geäussert um es der fachlich dummen Richterin Doktor Brüninghaus zu erklären.
Richter Schaffer ist ja gleicher Meinung. Menschen in richterlicher Willkür/Freiheit zu bestrafen und besonders Proleten bedarf keiner Qualifikation und scheint Richter aber innerlich besonders zu befriedigen.
Neue Vorsitzende Richterin am Landgericht Bückeburg Der Präsident des LG Bückeburg Adolf-Friedrich von Oertzen äußert sich nicht zu entsprechenden Unfähigkeiten oder setzt sich für irgendwelche Besserungen für Bürger ein, sondern unterstützt diese richterliche Dummheit ebenfalls, denn wie man sieht freuen sich beide.

Fachliche bürgerschädigende Inkompetenz wird befördert und kollegial belobigt:
https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/zwei-neue-senatsvorsitzende-am-oberlandesgericht-ernannt-196270.html

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