Sachsen-Anhalts Justiz hatte Probleme bei ebay… Die International E-Buisiness Association (IEBA) mahnte ausgerechnet Ihr Justizministerium ab, 03.2007

…Mit dem nächsten Haken: Die International E-Buisiness Association (IEBA) mahnte ausgerechnet Ihr Justizministerium ab…
…Wir verwendeten die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums…
ebay-magazin 3/2007, Seite 76 Bundesjustizministerium IB2-3420/12-4II-113538/2000:
…vielen Dank für Ihre Schreiben, die hier im November und Dezember des letzten Jahres eingegangen sind und mit deren Beantwortung mich Frau Ministerin Prof. Dr. Däubler-Gmelin beauftragt hat. Leider war mir eine Beantwortung nicht früher möglich.
Sie beklagen weiterhin, daß Ihre Konkurrenten sich nicht an das Femabsatzgesetz halten und daß deren Allgemeine Geschäftsbedingungen gegen das AGB-Gesetz verstoßen.
Leider kann ich dagegen nichts unternehmen, sondern muss Sie auf die gegebenen prozessualen Möglichkeiten verweisen: Falls sich ihre Konkurrenten tatsächlich nicht an den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes orientieren, insbesondere die Kunden nicht über ihr Widerrufs- bzw. Rückgaberecht informieren, handeln diese wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG.
Einen derartigen Verstoß können nicht nur Wettbewerbszentralen oder sonstige Verbände gerichtlich rügen, sondern auch der einzelne Wettbewerber ist hierzu gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG gesetzlich ermächtigt [Anm. Der Unterlassungsanspruch folgt direkt aus §1 UWG und nicht aus §13 UWG]…
…In aller Regel verfolgen die Wettbewerbszentralen und Verbraucherschutzverbände angezeigte Verstöße auch sehr zügig, so dass ich überzeugt bin, dass sich Ihre Beschwerden alsbald erledigt haben werden. Dass Sie in der Zwischenzeit erhebliche Wettbewerbsnachteile durch Ihr gesetzmäßiges Verhalten hinnehmen mussten und müssen, bedauere ich außerordentlich. Ich bin dennoch von der Notwendigkeit und Richtigkeit des Fernabsatzgesetzes überzeugt.”
(Der Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers folgt nicht aus §13 UWG, sondern direkt aus §1 UWG aber soweit so gut.)

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