Richterin Dr. Birgit Brüninghaus LG-Bückeburg und der zweite Aufguss in einem Strafverfahren, 08.05.2009

Richterin Dr. Birgit Brüninghaus LG-Bückeburg und der zweite Aufguss in einem Strafverfahren, 08.05.2009:
…Denn so wich die Zeugenaussage in der Hauptverhandlung in einigen, aus gutachterlicher Sicht relevanten Punkten zu stark von der, vor der Polizei gemachten Aussage ab.
Dies war der damaligen I. Großen Jugendstrafkammer, unter Vorsitz von Frau Dr. B. , jedoch offensichtlich gleichgültig. Diese – also die Kammer – nahm für sich nämlich in Anspruch, die Glaubhaftigkeit der Aussage besser und vor allem richtiger – im Sinne der Anklage – beurteilen zu können und verurteilte eben daraufhin den Angeklagten. Das diese Auffassung der BGH nicht teilte, hatte ich bereits berichtet, und schließlich ist es auch mit ein Grund, weshalb wir nunmehr im zweiten Aufguss stecken.

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