PROF. BAYYOUD: Was denkt der Gutachter jetzt über diese Richterin?, BdF, 26.01.2015
Als der Richterin ein aufgezeichnetes Telefonat als Beweismittel angeboten wurde, was 2 Polizisten der Lüge überführt hätte, lehnt sie dies ab mit:
„Das ist kein zulässiger Beweis“
Frank kommentierte dies dann mit einem
„Doch“,
was für die überforderte Richterin gleich mit einem Rausschmiss quittierte. Einen widerspruchsfähigen Bescheid gab es jedoch nicht.
…Nach dem Ausschluss des Angeklagten ging es gleich weiter. Die nächste der buckligen Verwandtschaft traf es nun. Die aus Frankreich angereiste Schwägerin hatte sich erlaubt im Sitzungssaal Notizen zu machen, ohne die Baronin Zitterhagen vorher um Erlaubnis zu fragen. Die Richterin hat der bösen Schwägerin daraufhin den ganzen Notizblock abnehmen lassen. Warum und wieso, weiß kein Mensch, darauf wurde nicht eingegangen.
Der Gutachter soll sich dann an die Frau gewandt haben, und sein Unverständnis erklärt haben, weil es nämlich durchaus erlaubt ist im Sitzungssaal Notizen zu machen. Dem Gutachter scheint das bekannt zu sein, der Richterin aber nicht.
…Außerdem wurde beobachtet, dass die Zeugen unterschiedlich behandelt werden.
Die Zeugin und Beiständin Frau von Unruh musste ihr Handy abgeben, Zeugen gegen den Beschuldigten dagegen durften ihr Handy behalten.
….Plötzlich sprach mich ein Justizwachmeister an, und meinte ich solle den Sitzungsaal verlassen.
Ich war völlig überrascht, und konnte gar nicht glauben, dass ich gemeint gewesen sein sollte. Warum? Ich habe mir erlaubt zu fragen. Ich bekam zwar keine Antwort, aber die Zitterhagen rief nun, dass ich den Saal zu verlassen hätte. Weil ich keine Antwort auf meine Frage bekam, verlangte ich nun einen widerspruchsfähigen Bescheid. Auch der wurde mir verweigert.
…Damit war die Richterin auch den letzten Blogger los. Und wahrscheinlich ging es ihr auch nur darum. Frank wurde bereits am ersten Sitzungstag aus dem Saal verbannt, für sein wahrhaftes “doch”, und die Personalien von Winfried lies sich die Lady in black auch notieren, nachdem er sich lautstark aus dem Sitzungssaal entfernte. Damit musste sie heute nur noch mich loswerden.
Der Gutachter hat natürlich auch diesen Zwischenfall mitbekommen. Am Ende der heutigen Verhandlung kam er an mir vorbei, und ich rief ihm hinterher, ob er denn nicht mal ein Gutachten über die Richterin machen könnte.
Obwohl das Anfertigen von Notizen im Sitzungssaal ausdrücklich erlaubt ist, nimmt man einem Zuschauer den Notizblock ab, wenn er von seinem Recht gebrauch macht.
https://linkverzeichnis.wordpress.com/1982/05/13/handschriftliche-notizen-im-gerichtssaal-2/
Und wenn man im Sitzungssaal keine Notizen macht, dann fliegt man raus. Toller Rechtsstaat ist das, oder?
Fakt ist, dieses Verfahren hat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren gar nichts mehr zu tun. Die Richterin ist mit diesen Verfahren völlig überfordert, und gehört schnellstens abgesetzt.