Schadenersatz bei überlanger Verfahrensdauer, Justiz- Bananenrepublik Deutschland über 40 mal vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, 20.10.2012

Das Erste, Ratgeber Recht, Sendung vom 20.10.2012

Gerichtsverfahren kosten Geld und Nerven – erst recht, wenn sich der Prozess hinzieht und kein Ende in Sicht ist. In solchen Fällen waren die Kläger bisher weitestgehend hilflos. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg ist ein neues Gesetz in Deutschland auf den Weg gebracht worden. Bei einer überlangen Verfahrensdauer sollen die Betroffenen jetzt eine Entschädigung bekommen.
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rügt deutsches Rechtssystem

Seitdem es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt, hat er Deutschland über 40 Mal wegen sogenannter “überlanger Verfahren” verurteilt. 2010 werden die Richter sehr deutlich, sprechen von “Mängeln im deutschen Rechtssystem”. Sie setzen dem deutschen Gesetzgeber eine Frist: Innerhalb eines Jahres muss ein Gesetz her, das Rechtsschutz für die Bürger bietet.
Das neue Gesetz

Der Gesetzgeber musste reagieren. Seit dem 3. Dezember 2011 ist das “Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren” in Kraft. § 198 GVG ff. legen fest, dass ein Verfahrensbeteiligter entschädigt wird, wenn er wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens einen Nachteil erleidet. “Verfahrensbeteiligter”, das kann zum Beispiel der Kläger in einem Zivilprozess sein, aber auch der Angeklagte in einem Strafverfahren. Das Gesetz ist für alle Arten von Gerichtsverfahren und sogar für strafrechtliche Ermittlungsverfahren gedacht. Aber wann dauert ein Verfahren unangemessen lange?
Unangemessene Dauer – auf die Komplexität kommt es an

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem deutschen Gesetzgeber Leitlinien an die Hand gegeben. Wie lange ein Gerichtsverfahren dauert, hänge vor allem von seiner Komplexität ab, sagen die Straßburger Richter. Sie unterscheiden fünf Stufen: Auf der ersten Stufe sind die ganz einfachen Fälle angesiedelt. Die Rechtslage ist eindeutig, komplexe Rechtsfragen müssen nicht geklärt werden. So ein Verfahren soll nicht länger als ein Jahr dauern. Muss in einem Prozess ein Gutachter hinzugezogen werden, wie zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, wird der Fall schwieriger und kann länger dauern. Auf der höchsten Stufe liegen dann sogenannte Grundsatzentscheidungen. Hohe Streitwerte, unklare Rechtslage. So ein Verfahren kann sich auch über mehrere Jahre hinziehen.

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