Schadensersatz wegen unberechtigter Notebook/Computer-Beschlagnahme, nur Nutzungsausfall kein Wertverlust, 22.08.2012

Schadensersatz wegen zu unrecht erfolgter Notebook-Beschlagnahme, golem.de, 22.08.2012

Die Generalstaatsanwaltschaft hat festgelegt, dass Betroffene, deren Hardware zu Unrecht beschlagnahmt wurde, Schadensersatz verlangen können. Das könnte Modellcharakter haben, so Rechtsanwalt Jens Ferner.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat entschieden, dass für ein zu Unrecht beschlagnahmtes Notebook ein Schadensersatz in Höhe von 1,40 Euro pro Tag gezahlt wird. Das gab Jens Ferner von der Anwaltskanzlei Ferner bekannt. Insgesamt wurden 1.164,80 Euro für den Nutzungsausfall des Rechners über 832 Tagen gezahlt.

Zuvor hatte die Kanzlei für ihren Mandanten bereits durch das Amtsgericht Wuppertal (26 Ds-10 Js 1977/08-282/08) feststellen lassen, dass für das zu Unrecht beschlagnahmte Notebook ein Schadensersatz zu leisten ist. Ferner: “Da hier die Summe durch die Generalstaatsanwaltschaft festgesetzt wurde, dürfte sich ein gewisser Modellcharakter ergeben. Betroffene, deren Hardware zu Unrecht beschlagnahmt wurde, sollten in Zukunft darauf achten, hier derartigen Schadensersatz zu verlangen.” Bei Ermittlungen wegen IT-Straftaten werden die Rechner der Beschuldigten regelmäßig sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt.

Sein Notebook erhielt der Beschuldigte zurück und die Sache kam nicht zur Anklage, weil das Gericht das Hauptverfahren nicht eröffnete, so der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen vor, scheiterte letztlich, behielt aber das Notebook weiter ein. Am Ende bekam Ferners Mandant den Computer nach 832 Tagen wieder zurück. “Wir haben Schadensersatz verlangt – und bekommen.” Der Schadensersatzanspruch besteht nach Paragraf 7 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz. Für den Wertverlust des Rechners durch den Zeitablauf gab es keinen Ersatz.

In einem anderen Fall hatte das Oberlandesgericht München (1 W 2689/09) 2,30 Euro pro Kalendertag zuerkannt. Betroffene sollten für eventuell vorenthaltene Geräte eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Bei Notebooks scheine derzeit ein Betrag um die 2 Euro pro Kalendertag angemessen zu sein, folgerte Ferner. Doch die Geltendmachung sei sehr aufwendig gewesen, habe sich über mehrere Monate hingezogen und “war letztlich aufwendiger als die eigentliche Strafsache”, sagte er.

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