Schon zum zweiten Mal soll er Beschuldigte vor Gericht erniedrigt haben Potsdamer Richter wegen Beleidigung angezeigt, “beim Pissen mehr beeilen müssen”, 02.05.2007

Schon zum zweiten Mal soll er Beschuldigte vor Gericht erniedrigt haben Potsdamer Richter wegen Beleidigung angezeigt, Berliner Zeitung, 02.08.2007

Erneut ist gegen einen Richter des Amtsgerichts Potsdam Strafanzeige erstattet worden – wegen Rechtsbeugung, Beleidigung sowie Nötigung. Dabei handelt es sich um denselben Richter, der im vorigen Jahr einen in Rathenow lebenden irakischstämmigen Arzt in einem Insolvenzverfahren beleidigt und fremdenfeindlich beschimpft haben soll.

“In diesem Fall haben wir ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter eingeleitet”, sagt Staatsanwalt Christoph Lange. Nun muss sich seine Behörde mit neuen Vorwürfen gegen den Richter befassen. Dieser soll den Bauunternehmer René Thüne aus Luckenwalde vor Gericht beschimpft und die sofortige Verhaftung des Mannes angeordnet haben.

“Das war eindeutig rechtswidrig”, sagt der Rechtsanwalt Kristof Biehl, der den Unternehmer vertritt. Der Richter habe “vorsätzlich allein zum Zwecke der Einschüchterung und der Machtdemonstration die Haft angeordnet”.
Bauunternehmer Thüne hatte die Beiträge für die Krankenversicherung seiner sieben Angestellten nicht bezahlt. Auf 3 600 Euro beliefen sich die Schulden. Die Krankenkasse stellte Insolvenzantrag gegen Thühnes Firma. “Das war in Ordnung, mein Mandant war seiner Pflicht nicht nachgekommen”, sagt Anwalt Biehl.

Das Amtsgericht stellte Thüne einen Fragebogen zu dessen Vermögensverhältnissen zu, den er zurücksenden sollte.
Das tat der 32-Jährige nicht, stattdessen wandte er sich an die Krankenkasse. “Er hat einen Großteil seiner Schulden – 2 500 Euro – bezahlt”, sagt Biehl. Doch das reichte nicht für die Rücknahme des Insolvenzantrages.
Schließlich wurde Thüne im März von einem Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht zwangsvorgeführt. “Auch das war noch korrekt”, sagt Biehl.
“Mit der Vorführung soll der Schuldner noch einmal die Gelegenheit bekommen, den Fragebogen auszufüllen.” Thüne sei dazu bereit gewesen.
Doch der Richter habe ihn sofort beschimpft, ihn als Lügner und Verbrecher bezeichnet, so der Anwalt. Dann drohte der Richter: “Dann lasse ich sie jetzt verhaften.”
Der Gerichtsvollzieher sollte Thüne ins Gefängnis zu bringen. “Eine völlig unübliche Verfahrensweise”, sagt Anwalt Biehl. Selbst der Gerichtsvollzieher sei von dem Verhalten des Richters mehr als verblüfft gewesen sein.
Er soll noch versucht haben, zu vermitteln.
Reaktion des Richters: Thüne hätte sich “beim Pissen mehr beeilen” müssen, “dann hätten Sie auch schon den Fragebogen fertig ausgefüllt.” Als der Unternehmer den Tränen nahe war, wurde er angefahren, er solle nicht “wie ein Kind quäken”.
René Thüne ist heute noch fassungslos über den Richter. “Der Mann hat mich wie einen Schwerverbrecher behandelt”, sagt er. Zwar schrieb ihm der Richter, er habe ihn nicht kränken wollen.
Aber er halte “klare und deutliche Worte” immer für besser, “als vielleicht freundliche, aber weniger verständliche juristische Formulierungen”. Doch das ist für Thüne nicht genug. “Das waren nicht nur klare Worte. Das war erniedrigend”, sagt er. Er zieht die Anzeige nicht zurück, auch nicht die Dienstaufsichtsbeschwerde. “Ich bin nicht scharf darauf, dass dieser Richter seine Arbeit verliert”, sagt er. “Aber ich will nicht, dass noch andere so behandelt werden wie ich.”

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