Schwere Nötigung: Schuldig, aber keine Strafe für Polizeipräsidenten, 22.12.2004
Gegen die Staatsanwaltschaft im Fall Daschner haben Bürgerrechtler wegen des milden Urteils bereits einen Strafantrag wegen versuchter Anstiftung zur Rechtsbeugung gestellt, ein Strafantrag gegen die Mitglieder des Gerichts wegen Rechtsbeugung soll folgen.
Im Prozess gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und gegen Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit hat das Gericht sich für einen Schuldspruch, aber ohne Verurteilung entschieden ([local] Folter bleibt in Deutschland ohne Strafe). Beide erhielten mit der Verwarnung (Geldstrafe) mit Strafvorbehalt das mildeste Urteil, das im Strafrecht möglich ist, obgleich die Gesetzeslage, wie Bärbel Stock, die Vorsitzende der 27. Großen Strafkammer in der Urteilsbegründung sagte, eindeutig ist. Als erwiesen wurde vom Gericht angesehen, dass Daschner einem Untergebenen schwere Nötigung befohlen hat. Das Gericht sprach nicht von Folter oder Aussageerperessung, aber Androhung von körperlicher Gewalt lässt sich als Folter verstehen und ist nach internationalem und deutschem Recht verboten.
Detlev Beutner (Eppstein) und Jörg Eichler (Dresden), Initiatoren des Netzwerks gegen Folter (“stop torture”), erklärten, nachdem die Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung bereits weit über ein Jahr gebraucht hatte und dabei auch das mögliche Delikt der Aussageerpressung gleich hat unter den Tisch fallen lassen, sei der Antrag der Staatsanwaltschaft nunmehr dermaßen weit vom Gesetz entfernt, dass dies nicht mehr nur mit entsprechenden Kommentaren versehen werden könne.
Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte am 09. Dezember in seinem Plädoyer zunächst die absolute Stellung des Folterverbots im nationalen wie internationalen Recht betont. Die ZuschauerInnen waren gegen Ende der Ausführungen Möllers mehr als überrascht, als dieser plötzlich in den letzten Minuten eine Kehrtwendung vollzog, in der er angeblich entlastende Momente für die Angeklagten vortrug – zumal diese zum Teil frei erfunden waren. So hatte Daschner, soweit er sich überhaupt geäußert hatte, durchgehend betont, dass sein Handeln sowohl legal als auch legitim gewesen sei. Jüngst erklärte er: “Es bleibt abzuwarten, ob die Richter den Mut zu einem gerechten Urteil haben, oder ob Justitia dem Populismus geopfert wird.” (Neuss-Grevenbroicher Zeitung v. 17.12.2004). Möllers betonte demgegenüber, er glaube, dass Daschner sein Vorgehen heute bereue, auch wenn er das nicht gesagt habe…
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