Sinnlose und nutzlose Gehörsrügen (§321a ZPO, Artikel 103 Abs. 1 GG) wegen richterlicher Berufskrankheit der eigenen Selbstgerechtigkeit und Selbstherrlichkeit

Der ehemalige Vorsitzende des Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Mißbrauch, Dortmund, Dr. Spielmann, meinte, dass „nach seinen Erfahrungen 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsentscheidungen Fehlentscheidungen sind“.
Der verstorbene Richter Dieter Huhn schrieb 1982 in einem Buch über „Richter in Deutschland“ (NJW 2000, 51): „Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“ Seit einigen Jahren kann die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) mit der Gehörsrüge gemäß § 321a ZPO gerügt werden. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass diese Rüge auch nur in einem Fall erfolgreich war. Offenbar liegt dies an der richterlichen Berufskrankheit, der Selbstgerechtigkeit (Rudolf Wassermann).

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