Sieben Jahre unschuldig im Gefängnis, Vater kann mit 50.000 Euro Entschädigung rechnen, 30.10.2013
Memmingen – Sieben Jahre hat ein 62-Jähriger wegen der angeblichen Vergewaltigung seiner Tochter unschuldig im Gefängnis gesessen. Als Entschädigung kann er mit 50.000 Euro rechnen.
Der Mann aus Sonthofen, der sieben Jahre unschuldig im Gefängnis saß, kann mit einer Haftentschädigung von mindestens 50 000 Euro rechnen. Das Landgericht Memmingen hatte den 62-Jährigen am Dienstag in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf freigesprochen, seine Tochter dreimal vergewaltigt zu haben. Die inzwischen 33 Jahre alte Tochter hatte ihre Aussage, die 1996 zur Verurteilung des Mannes geführt hatte, widerrufen. Die Vorwürfe gegen ihren Vater hatte die damals 15-Jährige erfunden, weil sie Hassgefühle hatte. Hintergrund war, dass es in der Familie heftige Konflikte zwischen den Eltern gab.
Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte, ist das neue Urteil inzwischen rechtskräftig. Der Vater könne nun die vom Gericht verfügte Haftentschädigung beantragen. Sie beträgt 25 Euro pro Hafttag. Darüber hinaus kann er noch Vermögensschäden wie Verdienstausfall geltend machen; davon können Kost und Logis abgezogen werden. Der Antrag muss bei der Staatsanwaltschaft in Kempten gestellt werden. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft in München.