Staatsanwälte als Ermittlungsverweigerer

Dass Staatsanwälte in Deutschland “Ermittlungsverweigerer” sein können, wenn die Interessen und das Ansehen politisch einflussreicher oder sonst mächtiger Personen auf dem Spiel stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor einiger Zeit im Fall der Bonner “Bundeslöschtage” beklagt. Zornig über “offenbar mangelhafte Ermittlungen” in einem Fall von “Staatskriminalität”, der “beispiellos ist in der Geschichte westlicher Verfassungsstaaten” prangerte er in einem Essay für die Hamburger “ZEIT” eine “Untertänige Justiz” an.
“Mangelhafte Ermittlungen” bzw. “unübersehbare Ermittlungsfehler” mussten auch in einem 1996 / 1997 am Landgericht Darmstadt geführten Prozess offen von Seiten des Vorsitzenden Richters eingeräumt werden. Das Besondere an diesem “Fall Kaffenberger”: Es war ein Mordprozess und indirekt ging es um das Ansehen eines ranghohen (Kommunal-)Politikers, dessen Sohn mit den beiden wegen Mordes angeklagten jungen Männern ein kriminelles Trio gebildet hatte, vielleicht sogar als Kopf der Bande.
Aus der Sicht zahlreicher Beobachter schienen die Ermittlungen von einem stillen, politisch bedingten Wunsch geleitet:
Dem Politikersohn das Gefängnis zu “ersparen” – und dem Vater (und seiner Partei) die damit verbundene Schmach.
Beklagt wurde ein “Recht mit zweierlei Maß”, das dem Prominentensohn eine Vorzugsbehandlung bescherte. Etwa durch das abgetrennte, nur 3 Stunden währende Verfahren am Amtsgericht seiner Heimatstadt, das mit einer skandalös milden Bewährungsstrafe schloss.
In dem vom 25. Juli 1997 bis zum 27. Mai 1998 vor der 2 . Strafkammer des Landgerichts Darmstadt geführten Prozess gegen seine beiden Kumpane ging es nicht nur um das, was diesen zwei jungen Männern zur Last gelegt wurde: gemeinschaftlicher Mord, Raub, Einbruchdiebstahl und unerlaubter Waffenbesitz.
Es ging auch um die Rolle des dort nur als Zeuge vorgeladenen Politikersohns.
Schließlich ging es um schwerste Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft und die ihr zuarbeitende polizeiliche Sonderkommission: So waren Beweismittel vernichtet worden, etwa eine Festplatte, deren Formatierung angeordnet wurde. Proben des Gerichtsmediziners wurden nicht aufbewahrt und nicht beachtet. Es ging um ein fehlendes Alibi, das nicht überprüft worden war, um Geständnisse, die unter fragwürdigen Bedingungen zustande kamen – und auch Unschuldige monatelang in U-Haft brachten.
Kein Fall, der bundesweites Aufsehen erregte, allerdings ein Fall, der fast exemplarisch die Unabhängigkeit und Korrektheit von Justiz und Polizei in Frage stellte.
http://www.odenwald-geschichten.de/kaffenberger/staatsanwaltschaft_darmstadt_dieburg_mordfall_justiz_skandal.htm

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