Freispruch für Keunecke: Signalwirkung für Flüchtlingshelfer “Menschenwürde schien ihm wichtiger als das Ausländergesetz”
Die Berufung des Herforder Friedensaktivisten B. Keunecke vor dem Bielefelder Landgericht am 13.7.2009 war erfolgreich. …
Ohne Skrupel kritisierte die Staatsanwaltschaft das “angemaßte” Selbstverständnis Keuneckes über den Inhalt des Menschenwürdegrundsatzes und verglich dieses Verhalten mit dem eines Nazis, der den Holocaust leugnet und sich durch die grundrechtlich verfasste Meinungsfreiheit gerechtfertigt fühlt.
Zu guter Letzt empörte sich die Staatsanwaltschaft nochmals über Keuneckes Einstellung mit den Worten: “Mir scheint es, dass ihm die Menschenwürde wichtiger sei als das Ausländergesetz”. Wir jedenfalls hoffen dies inständig und glauben bereits im ersten Rechtszug vernommen zu haben, dass Keunecke darüber hinaus das Asylgesetz insgesamt in Frage gestellt hat – zu Recht!