WANN DARF PETER NIEHENKE WIEDER FREI RUMLAUFEN?
Richard Albrecht Donnerstag, 19. April 2012
Der Knastfall Dr.phil. Peter Niehenke
Wenn justizkritische Blogs 2011/12[2], zuletzt in dieser Woche, richtig informierten – dann sitzt Peter Niehenke als Knastie seit gut einem Jahr im „Justizvollzugsanstalt Freiburg“ genannten Gefängnis. Zunächst sollte er acht Monate lang einsitzen. Es könnte aber auch sein, daß er bis zu anderthalb Jahren einsitzen soll, weil er vor Jahren auf seiner damaligen Netzseite, dem beschwerdezentrum.de, problematische unternehmerische und Geschäftspraktiken mächtiger ganzdeutscher Adressbuchhändler veröffentlichte.
Diese sollen bei nordrhein-westfälischen, rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen (Oberlandes-) Gerichten zivilrechtlich gegen Niehenke erfolgreich „geklagt“ haben. Und weil der „Beklagte“ nicht zahlen konnte – wurde gegen ihn in Form von Gefängnis „vollstreckt“. So daß Niehenke noch monatelang, vielleicht bis Herbst 2012, „einsitzen“ könnte.Wie bekannt, bin ich weder Jurist noch Rechts-, sondern Linkswissenschaftler und Sozialforscher. Wenn ich diesen „Fall“ und die bisher veröffentlichten Dokumente richtig gelesen und verstanden habe – dann wird seit gut einem Jahr gegen Niehenke auf formal-zivilrechtlicher Grundlage material-ordnungsrechtlich und strafrechts-politisch vorgegangen. Ob es sich darüber hinaus um „Staatsrache“[3] gegen einen langjährigen Justizkritiker handelt, kann ich nicht beurteilen: freilich schaut´s erstens nach Willkür und Rechtsbruch im Sinne von „Rechtsverdrehung durch Verweigerung eines ordnungsgemäßen […] Verfahrens“[4] aus, was das rheinland-pfälzische Justizministerium indirekt bestätigte, als es Niehenkes „Gnadengesuch“ mit der Begründung zurückwies, zivilgerichtliche Urteile (hier eines des Oberlandesgerichts Koblenz) wären „nicht gnadenerlaßfähig“[5]. Und zweitens ist mein Eindruck, daß im justiziellen Vorgehen gegen Niehenke 2011/12 mit dem erfolgreichen Ziel seiner Einknastung nicht einmal Wert auf den „Anschein des Rechts“[6] gelegt wurde.
Der Betroffene hat als Geschädigter am 24. 11. 2011 das letztes „Rechtsmittel“[7] bemüht und den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestags[8] angeschrieben: PET 4-17-07-3105-031111. Er ist derzeit unter dieser Postanschrift zu erreichen:
Dr. Peter Niehenke
JVA Freiburg
Hermann-Herder-Straße 8
D-79104 Freiburg/Br.
Peter Niehenke wurde zu Beginn der Nullerjahre als „Nackläufer von Freiburg“[9] bekannt.
Sollte er nicht schon bald wieder im Freiburger Stadtwald[10] frei rumlaufen dürfen?
[1] http://wiki.astro.com/astrowiki/de/Peter_Niehenke
[2] http://www.rechtundgerechtigkeit.de/4-schwerpunkt-reportagen/fall-niehenke/hs-niehenke-verhaftet.html
http://bloegi.wordpress.com/2012/04/15/peter-niehenke-in-der-jva-freiburg/
http://caesar-bochum.blogspot.de/2011/05/niehenke-verhaftet-webseiten-geloscht.html
[3] http://www.grin.com/de/e-book/36391/staatsrache-justizkritische-beitraege-gegen-die-dummheit-im-deutschen
[4] Anklagepunkt I im Juristenprozess. Fall 3. 1947
[5] http://www.althand.de/niehenke111124.pdf [Blatt 1; handschriftlicher Zusatz]
[6] http://duckhome.de/tb/archives/9235-DER-ANSCHEIN-DES-RECHTS.html
[7] Artikel 17 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deuschland garantiert das Petitionsrecht
[8] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.jsp;
derzeitige Ausschußvorsitzende PdL-MdB Kersten Steinke: kersten.steinke@bundestag.de
[9] http://www.hoeflichepaparazzi.de/forum/showthread.php?s=&threadid=15648
[10] http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1174565_l1/index.html