Sterilisation mit Gift, ungeheuerlicher Vorgang im Polizeipräsidium Marburg-Biedenkopf wird von den Behörden ohne angemessene Ermittlungen unter den Teppich gekehrt, 11.05.2011

Sterilisation mit Gift, ungeheuerlicher Vorgang im Polizeipräsidium Marburg-Biedenkopf wird von den Behörden ohne angemessene Ermittlungen unter den Teppich gekehrt, 11.05.2011
Polizeibeamtin teilt Bürger mit, er sei mit Gift sterilisiert worden
Am 4. September 2010 wurde ein Marburger Bürger von der Polizei rechtswidrig fest genommen. Im Keller des Polizeipräsidiums Marburg-Biedenkopf spielte sich eine erschreckende Szene ab. Die Polizeibeamtin Frau R. teilte Herrn W. mit, er sei mit Gift sterilisiert worden. Eine anschließende urologische Untersuchung des Spermas von Herrn W. wies seine Zeugungsunfähigket nach.
Der Hintergund dieses Polizeieinsatzes ist bislang unklar. Kriminalpolizei Gießen und Staatsanwaltschaft Marburg unterließen es, zu ermitteln, obwohl ihnen Anzeigen vorliegen.
Die Festnahme des Herrn W. am 4.9.2010 erfolgte offiziell, weil die Nachbarin Frau B. der Polizei telefonisch mitgeteilt hatte, Herr W. habe aus seiner Wohnung Gegenstände auf die Sraße geworfen. In der dienstlichen Stellungnahme der beteiligten Polizeibeamten vom Januar 2011 stellen diese jedoch fest, dass Herr W. keine Gegenstände auf die Fahrbahn geworfen hatte. Ihre Begründung für die Festnahme des Herrn W., der rechtswidrig aus seiner Wohnung geholt wurde, ist nebulös.
Der Grund für seine Festnahme dürfte auch eher in dubiosen Machenschaften zu sehen sein, in die Marburger Polizisten offenbar verwickelt sind. Anders lässt sich nicht erklären, wie die Polizeibeamtin Frau R. in der Lage war, zahlreiche Ereignisse aus dem Leben des Herrn W. nach seiner Festnahme zu kommentieren. Insbesondere dass sie im Gegensatz zu Herrn W. über dessen Zeugungsunfähigkeit informiert war und ihn aufforderte, eine urologische Untersuchung durchzuführen, lässt auf organisierte Kriminalität schließen.
Nachdem Herr W. schockiert die Ergebnisse der urologischen Untersuchung seines Spermas zur Kenntnis genommen hatte, erstattete er am 17. Novemeber 2010 bei der Kriminalpolizei in Gießen Strafanzeige wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gegen die Polizeibeamtin Frau R. sowie eine weitere verdächtige Person, die Herrn W. bereits im September 2009 damit gedroht hatte, ihn zu vergiften.
Jedoch wurden von der Kripo Gießen keine ernsthaften Ermittlungen durchgeführt, obwohl ihr das Spermiogramm vorliegt, die eine schwere Schädigung des Spermas von Herrn W. nachweist, sowie ein Gedächtnisprotokoll der entsprechenden Drohungen der Polizeibeamtin Frau R. Die Akten wurden der Staatsanwaltschaft Marburg übergeben. Die zuständige Staatsanwältin Frau Brinkmeier leitete noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren bezüglich der Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung ein, womit sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt auslöst. Mehrere schriftliche Anfragen bezüglich des Sachstandes der Ermittlungen gegen die verdächtigen Personen Frau R. und Herrn P. wurden von der Staatsanwältin nicht beantwortet.
Der Staatsanwaltschaft ist auch bekannt, dass Herr W. mehrere Morddrohungen unter anderem von den Verdächtigten Frau R. und Herrn P. erhalten hat, womit im Falle der Polizeibeamtin neben dem Verdacht der Beihilfe zur schweren Körperverletzung auch der Straftatbestand der Bedrohung im Amt in Frage kommt.
Herr W. hat nunmehr noch einmal Anzeigen gegen die Verdächtigen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erstattet. Es bleibt abzuwarten, ob diese nun ihrem Ermittlungsauftrag nachkommt.

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