Strafbefehl gegen Ex-Richter wegen Schlägerei um Frau im “Biene-Maja-Kostüm”
Das Amtsgericht in Saarbrücken hat am 23. September gegen einen ehemaligen Richter einen Strafbefehl in Höhe von 6300 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der Grund: Ein Streit um eine Frau im Biene-Maja-Kostüm.
Auf einer Feier der Staatsanwaltschaft an Weiberfastnacht soll es zum Streit um eine Frau, welche im Biene-Maja-Kostüm erschien, gekommen sein. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen schlug der alkoholisierte Strafrichter einen Bierkrug in das Gesicht eines 32 Jahre alten Justizangestellten, der sich bei dem Schlag erheblich verletzte. Nach Auskunft des Justizministeriums wurde der Richter mittlerweile ins Innenministerium abgeordnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 70 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung, welcher am 23. September vom zuständigen Amtsgericht in Saarbrücken erlassen wurde. Zugunsten des Mannes ging man augrund des Alkoholkonsumes von verminderter Schuldfähigkeit aus, diese konnte man nicht ausschließen.
Der Ex-Richter hat jetzt zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl mittels Einspruch vorzugehen. In diesem Falle würde er sich vor Gericht verteidigen müssen. Gegenüber der Saarbrückener Zeitung soll er allerdings geäußert haben, den Strafbefehl zu akzeptieren. Außerdem soll er bereits an den geschädigten Justizwachtmeister ein angemessenes Schmerzensgeld bezahlt haben. Die Richterin, die den Strafbefehl erlassen hat, war natürlich bei besagter Party der Staatsanwaltschaft nicht anwesend.