Strafe nach Gutdünken, Bußgelder für ein und dasselbe Delikt sind bundesweit immer einheitlich? Denkste! Bei “Vorstrafen” kann die Höhe erheblich abweichen, 26.10.2012

Strafe nach Gutdünken, Auto-Bild, 43/2012, 26.10.2012
Wo ist es am teuersten und wie kann man sich wehren?

…Der Gesetzgeber spricht lediglich von Regelbußen – diese gelten aber nur für unbescholtene Autofahrer. Beispiel: Ein Autofahrer ohne Punkte in Flensburg fährt innerorts 26 km/h zu schnell. Macht 100 Euro Bußgeld und drei Punkte. Hat er allerdings zwei Voreinträge wegen Tempo-Delikten innerhalb des letzten Jahres, zahlt er extra. Und das völlig unterschiedlich: Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zehn Euro, im Landkreis Lüneburg 20 Euro, in Hamburg 25 Euro, im Märkischen Kreis 55 Euro und im Kreis Harburg sogar 100 Euro. Auch die bayerische Polizei verhängt bei zentralen Verstößen (Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Rotlicht) in der Regel einen Aufschlag von 50 Prozent bei Tätern, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal überführt werden, und 100 Prozent bei denen, die zum dritten Mal auffällig wurden. Ab dem vierten Mal wird meist sogar der Führerschein entzogen.

Verkehrsanwalt Uwe Lenhart kritisiert diese willkürlichen Aufschläge: “Das oftmals von den Behörden fehlerhaft ausgeführte Ermessen ist für Betroffene höchst unfair.” …

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