Vorurteil, Urteil, Fehlurteil, Warum Richter irren, n-tv, von Solveig Bach, 14.05.2014
Am Ende kann kein einziger Sachbeweis für das Geständnis von Ulvi K. gefunden werden. Im Wiederaufnahmeverfahren wird er freigesprochen. Doch was nach einem Sieg der unabhängigen Justiz aussieht, verdeckt nur mühsam, wie häufig in deutschen Gerichtssälen Fehlurteile fallen.
Fast zehn Jahre lang galt Ulvi K. juristisch als der Mörder der neunjährigen Peggy. Nun steht fest: Der geistig behinderte Gastwirtsohn aus dem oberfränkischen Lichtenberg hat eine Tat gestanden, die er nicht begangen hat. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde der Mann, der all die Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung gelebt hat, von dem Verdacht freigesprochen.
Sein Fall reiht sich ein in eine Linie von spektakulären Fehlurteilen, die Menschen zum Teil viele Jahre hinter Gitter gebracht haben. Die Tatsache, dass Deutschland wenigstens keine Todesstrafe verhängt, erscheint da nur als zynischer Trost. Für Harry Wörz, der seine Frau so schwer gewürgt haben soll, dass sie seitdem schwer behindert ist, die Familie des Bauern Rupp, die den Patriarchen angeblich an die Schweine verfütterte, oder auch für Gustl Mollath, dessen Wiederaufnahmeprozess ebenfalls noch in diesem Jahr beginnt, sind die Irrtümer im Gerichtssaal persönliche Tragödien.
Selten sind solche Fälle nicht, ist sich Strafverteidiger Ulrich Sommer aus Köln absolut sicher. “Das passiert relativ häufig.” Die Schätzungen schwanken zwischen 10 und 25 Prozent. Bis zu ein Viertel aller in Deutschland gefällten Urteile falsch? Das ist eine beängstigende Vorstellung.
Der emeritierte Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann nennt für die hohe Fehlerquote zunächst einmal einen sehr naheliegenden Grund: “Es ist eine unglaublich schwierige Sache, einen Sachverhalt, der in der Vergangenheit und nicht unter dem allgemeinen Zusehen von zahlreichen Menschen stattgefunden hat, überzeugend zu rekonstruieren.” Diese ungeheure Herausforderung sei für die Strafjustiz in vielen Fällen einfach nicht zu bewältigen.
Den Juristen stehen allzu oft Tatsachen im Weg, die so offensichtlich wie schwer zu ändern sind. Psychologen haben herausgefunden, dass es eine Reihe von Verschaltungen im Gehirn gibt, die zwangsläufig zu Fehleinschätzungen führen. Man ist von diesen neuronalen Fehlschaltungen geprägt und sieht dann die belastenden und entlastenden Faktoren nicht mehr, beschreibt Sommer das System Vorurteil. “Vor dieser Tatsache verschließen Gesetzgeber und Justiz jedoch die Augen.”
Erschwerend kommt hinzu, dass der Richter durch die Ermittlungsakten, die er in deutschen Verfahren vor der Hauptverhandlung zu lesen bekommt, sehr stark geprägt wird. Schünemann hat das in sozialpsychologischen Experimenten überprüft und nachgewiesen, dass sich der Richter unbewusst die Sicht der Ermittlungsbehörden aneignet und dann die Ereignisse auch in der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung im Licht dieser Perspektive beurteilt. “Der Richter wird quasi unbewusst am Gängelband der Ermittlungsakten geführt.” Die werden aber im Wesentlichen von der Polizei gefüllt, die sich für ihre Ermittlungen eine Verdachtshypothese zurechtlegen muss. Ermittlungsakten haben also immer eine Belastungstendenz, die der Richter unbewusst übernimmt, zur Wahrheit stilisiert und darauf sein Urteil gründet.
Wenn dann noch wie in Bayern ein Jurist heute als Staatsanwalt und morgen als Richter arbeitet, fällt die innere Trennung zwischen Ankläger und unabhängigem Rechtssprecher noch einmal schwerer. Schünemann nennt das den “Schulterschlusseffekt, der bei einer stärkeren institutionellen Trennung nicht so schnell zustande käme”, und fordert deshalb: “Die organisatorische Nähe zwischen Richtern und Staatsanwälten müsste gelockert werden.”
Im Fall von Ulvi K. kam noch hinzu, dass der junge Mann den Mord an Peggy gestanden hatte. Auch wenn er dieses Geständnis später widerrief, wurde es doch zur Basis seiner Verurteilung. Dahinter stehe die laienhafte Vorstellung, so Ulrich Sommer, dass sich kein Mensch selbst freiwillig falsch belastet. Dass dies ein Irrtum ist, belegt eine US-Untersuchung, für die alte Urteile auf Grund von DNA-Material überprüft wurden. Dabei stellte sich nicht nur heraus, dass viele Urteile Fehlurteile waren. In einem Viertel aller Justizirrtümer lagen auch noch falsche Geständnisse vor. “Das heißt, dass viele Unschuldige Geständnisse ablegen.” Zumindest diese Erkenntnis lässt sich wohl auch auf deutsche Verhältnisse übertragen.
“Der Beschuldigte ist in einer bedrängenden und unkontrollierbaren Situation, in der er noch nie in seinem Leben war”, beschreibt Sommer die Vernehmungssituation bei der Polizei. “Er will nach Hause und einfach nur schlafen. Er fühlt sich bedrängt ohne Ende.” In einer derartigen Situation sei es eine der urmenschlichsten Eigenschaften, dass man dann versuche, den anderen zufriedenzustellen und gesteht, was man gar nicht getan hat.
Gerade die Menschen, die in besonderer Weise auf das Justizsystem vertrauen und sicher sind, dass die Wahrheit schon ans Licht kommen wird, sitzen dann in der Falle. “Denn sie wissen nicht, dass die wenigsten Richter ein schön schwarz auf weiß vorliegendes Geständnis wieder anzweifeln.”
Wie dieses Geständnis zustande kam, wird dann kaum noch gefragt. Ulvi K. legte sein Geständnis ab, nachdem sein Anwalt die Polizeiwache verlassen hatte. Der Beschuldigte war nun mit zwei Polizisten allein. Von seiner Aussage gibt es keine Aufzeichnung, lediglich ein Gedächtnisprotokoll der Beamten. Das alles ist komplett von geltendem Recht gedeckt. Ob es fair und angemessen ist, daran haben Juristen erhebliche Zweifel.
Sie fordern schon seit Langem, Polizeivernehmungen lückenlos elektronisch zu dokumentieren. In vielen Ländern ist dies längst verwirklicht. Liefe die ganze Zeit eine Kamera mit, könnte ein Gutachter hinterher feststellen, ob ein Zeuge oder auch der Beschuldigte seine Aussagen aus eigenem Antrieb gemacht hat. Oder ob es beispielsweise Suggestivfragen gab oder dem Verdächtigen eine Idee des Polizeibeamten als Vorhalt vorgegeben wurde. So war es im Fall Ulvi K. Die Polizisten kamen mit einer Tathergangshypothese in die Vernehmung, die der junge Mann dann mit seinem Geständnis bestätigte. Allerdings bestritten die Polizeibeamten genau das später, obwohl es aus ihren eigenen Dokumenten hervorging.
“So wie es im Moment organisiert ist, haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Macht, die Verteidigung ist nur Garnierung”, sagt Bernd Schünemann. Mit einer von Anfang an stärker eingebundenen Verteidigung, wäre auch Ulvi K. nicht verurteilt worden, ist er sicher. “Durch eine schwache Verteidigung sind bereits in vielen Ermittlungsverfahren die Weichen falsch gestellt. Und dann kommt der Zug von diesen Gleisen nicht mehr runter.”
Bleibt noch der immer wieder beschworene Rechtsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn die Wahrheit nicht zu finden ist und nicht mit letzter Sicherheit festzustellen ist, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, muss er freigesprochen werden. “Das gilt auch dann, wenn möglicherweise eine Straftat begangen worden ist”, sagt Schünemann.
Doch in der Praxis kommen zweifelnde Richter praktisch nicht vor. Ist die Hauptverhandlung erst einmal eröffnet, gibt es in nur 2,9 Prozent der Fälle einen Freispruch. Strafverteidiger Sommer glaubt, dass der Zweifel in unserer Gesellschaft einfach nicht mehr besonders geschätzt wird. “Zupacken, durchziehen, handeln, das ist anerkannt.” Wenn es aber, wie im Fall Peggy, keine Leiche, dafür aber jede Menge Möglichkeiten gibt, wie das Kind verschwunden sein könnte, hätte man allen denkbaren Zweifeln nachgehen müssen. Denn die Möglichkeiten, ein einmal gefälltes Urteil wieder aufzuheben, sind extrem begrenzt. Und manchmal dauert es zehn Jahre, bis ein Fehlurteil aufgehoben wird.