Strafvereitelung bei den Staatsanwaltschaften für die Kollegen hat dort Tradition. Auszug über Rechtsanwalt und Notar Horst‑Walter T. (Kiwanis Club) aus dem Buch “Rechtsbeugermafia”:

“Bei wenig gefestigten Charakteren schaffen solche prallgefüllten Schatztruhen (gemeint sind die des Dr. Mabuse) oft unwiderstehliche Begehrlichkeiten, die dann auch Tassilo Raffzahn veranlaßten, den Posten eines Richters am Amtsgericht Filzbeck an den Nagel zu hängen, um Dr. Mabuse beim Geldscheffeln zu helfen.
Der dritte Mann im Bunde, der ehrenwerte Rechtsanwalt Meno, kommentierte Raffzahns Frontenwechsel mit der Feststellung, seitdem habe dieser “nur noch 500 DM‑Scheine in der Pupille”.
Zu welchen unglaublichen Rechtsbrüchen und Pflichtwidrigkeiten die Geldgeilheit einen Juristen treiben kann, berichtete der Rotarier Sigi Fischkopp im Kollegenkreis.
Danach hatte Tassilo Raffzahn als Notar einen Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung und Bewilligung einer Auflassungsvormerkung beurkundet. Kurzfristig später sei der Verkäufer zu ihm gekommen und habe erklärt, er habe nun einen Käufer gefunden, der bereit sei, 200.000 DM mehr für das Grundstück zu bezahlen. Raffzahn soll den Verkäufer dahin beraten haben, daß die anderweitige Veräußerung zum erheblich höheren Preis kein Problem darstelle, da den Erstkäufer kein Schaden entstehen könne bzw. daß ein solcher Schaden kaum nachweisbar sein werde.
Danach soll Raffzahn pflichtwidrig die Auflassungsvormerkung, die den Übertragungsanspruch des Ersterwerbers gesichert hätte, nicht dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt haben. Das Grundstück sei anderweitig erneut zu dem höheren Kaufpreis veräußert worden und der zweite Vertrag sei vorrangig vollzogen worden, wobei eine von dem Ersterwerber erwirkte einstweilige Verfügung nur um wenige Stunden zu spät vorgelegen habe.
In jedem anderen Kammerbezirk hätte man dafür gesorgt, einem solchen Kollegen unverzüglich das Notariat entziehen zu lassen. Nicht jedoch in dem verfilzten Schleswig‑Holstein. Das gegen Tassilo eingeleitete Strafverfahren wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB wurde von der Staatsanwaltschaft Filzbeck eingestellt, ohne daß den vielfältigen, sich aufdrängenden Ermittlungsansätzen nachgegangen wäre, Strafvereitelung im Amt hat dort nach wie vor Tradition.

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