“Super-Gau in der Justiz-Geschichte”, Wenn der Richter sich irrt. Kaum Fehlurteile = Lebenslüge der Justiz. Der Richter und seine Opfer, 11.05.2014

“Super-Gau in der Justiz-Geschichte”, Wenn der Richter sich irrt, n-tv, 11.05.2014

Eigentlich sollte vor Gericht gelten: “Im Zweifel für den Angeklagten”. Doch ist dem auch so? Zeigen nicht vielmehr die jüngsten spektakulären Fehlurteile, wie schnell man zu Unrecht im Gefängnis oder in der Psychiatrie landen kann?

Am Dezember 2010 beendet der Bundesgerichtshof ein düsteres Kapitel der deutschen Justizgeschichte: Die Richter sprechen Harry Wörz frei vom Vorwurf der versuchten Tötung seiner Ehefrau Andrea Z.. Mehr als 13 Jahre hatte der Bauzeichner da schon bestritten, die Streifenpolizistin mit einem Schal erdrosselt zu haben – doch nur wenige wollten ihm glauben. Viereinhalb Jahre saß er im Gefängnis, über Jahre verfolgte ihn die Justiz und trieb ihn in den finanziellen und gesundheitlichen Ruin. “Ich will mein Leben zurück”, sagt er heute. Doch dafür ist es zu spät. Er ist krankgeschrieben, hat Depressionen, und sitzt auf Anwaltskosten in Höhe von 200.000 Euro.

Der Fall Wörz ist nur einer von vielen, wie der Jurist und Journalist Thomas Darnstädt in seinem Buch “Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt” eindrucksvoll schildert. Immer wieder kommt es in der deutschen Strafjustiz zu Fehlurteilen, die für die Opfer katastrophale Konsequenzen nach sich ziehen. Gustl Mollath wurde sieben Jahre in psychiatrischen Kliniken eingesperrt, der Lehrer Horst Arnold saß wegen angeblicher Vergewaltigung einer Kollegin fünf Jahre unschuldig im Gefängnis, die Angehörigen des Landwirts Rudolf Rupp mussten dafür büßen, dass sie diesen angeblich getötet und an die Schweine verfüttert hatten – bis schließlich die Leiche des Verfütterten in seinem Auto in der Donau auftauchte.

Zwar gibt es keine amtliche Statistik, die Justizirrtümer auflistet. Und die Zahl der Wiederaufnahmeverfahren ist mit offiziell 1176 bei 800.000 Fällen im Jahr 2010 verschwindend gering. Allerdings rechnen einige Juristen mit einer hohen Dunkelziffer bei Fehlurteilen. Besonders verheerend ist die Einschätzung von Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof, den Darnstädt zitiert: Dass es “kaum falsche Strafurteile gebe”, sei eine “Lebenslüge der Justiz”, so Eschelbach. Er geht davon aus, dass jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil ist. Konkret hieße das: An jedem Werktag würden in Deutschland 650 Menschen unrechtmäßig wegen einer Straftat verurteilt.

Letztlich, so Darnstädts These, kann es jeden treffen. Wer am Anfang noch glaube, die ungeheuerlichen Vorwürfe würden sich schnell wieder aufklären, würde meist enttäuscht. Nichts kläre sich von selbst auf, meist seien es Zufälle, wenn die Wahrheit – oft erst nach Jahren – ans Tageslicht komme. Und er zitiert den BGH-Richter Eschelbach: “Es wird die Gefahr übersehen, wie einfach und gebräuchlich es ist, unerwünschte Personen im Wege des Strafverfahrens aus dem Verkehr zu ziehen.”

Dass unbescholtene Bürger fast über Nacht zu verurteilten Verbrechern werden können, untermauert Darnstädt anhand vieler Beispiele und durch ausführliche Interviews mit Richtern, einem Strafverteidiger und einem Psychologieprofessor. Dabei macht er deutlich: Die Fehler liegen im System, und sie beginnen oft schon bei den Ermittlungen.

Exemplarisch zeigt sich das im Fall Wörz, den Darnstädt als den “Super-GAU in der bundesdeutschen Justizgeschichte” bezeichnet. Hier lief offenbar falsch, was nur falsch laufen konnte. So ermittelten vor Ort ausgerechnet die Kollegen der fast zu Tode gewürgten und für immer schwerstbehinderten Andrea Z.. Dabei wüteten sie am Tatort “wie eine Herde Elefanten”, so ein Richter Jahre später. Sie unterließen Standardmaßnahmen und ließen Beweismaterial verschwinden, das nicht zu der These passte, dass Harry Wörz der Täter war.

Gründe für diesen Eifer der Ermittler gibt es viele: So wissen sie oft den Volkszorn auf ihrer Seite und stehen unter massivem Druck, schnell einen Täter zu präsentieren. “Polizisten”, so Darnstädt, “sind Jäger. Ihnen geht es nicht um Gerechtigkeit und deren Voraussetzung, die Wahrheit. Ihnen geht es darum, einen Täter zu stellen und so eine Straftat aufzuklären.” Nur wer einen Täter vorweise, bekomme ein Lob. Da wird dann die Wahrheit auch mal zurechtgestutzt und alle Fakten, die stören, außen vorgelassen.

Grundsätzlich müssen Fehler bei den Ermittlungen ja noch nicht zu Fehlurteilen führen. Jedoch glaubt etwa der im Buch zitierte Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann, dass mittlerweile die Hauptverhandlungen im Gericht immer weniger maßgeblich seien, “die Würfel fallen im Ermittlungsverfahren”. Immer mehr stützen sich die Richter offenbar auf die Arbeit der Polizei und deren Vernehmungsprotokolle.

Dabei zeigt sich dann regelmäßig eine Schwachstelle: In den Vernehmungszimmern herrschen, so Darnstädt, noch immer die Erinnerungstechniken des 19. Jahrhunderts, oft gibt es keine Tondokumente. Viele Protokolle von Zeugen sind nur lückenhaft, selbst in Protokollen, die direkt nach einer Zeugenbefragung erstellt wurden, taucht laut einer Studie rund ein Drittel aller relevanten Tatsachen gar nicht auf. Dafür Sätze, die so nie gefallen sein dürften, wenn etwa der Russlanddeutsche Nikolai H. in perfektem Beamtendeutsch gesteht, einen Holzblock auf eine Autobahn geworfen zu haben: “Ich vermute, dass ich Frust über das Nichterlangen von Drogen hatte und deswegen zu dieser Handlung gekommen bin.”

Schon alleine viele Geständnisse, die in Untersuchungshaft zustande kommen, sind offenbar mit Misstrauen zu bewerten. BGH-Richter Eschelbach rechnet mit mehr als zehn Prozent unentdeckter falscher Geständnisse. Oft kommen die Geständnisse in Abwesenheit der Anwälte zustande, nach Druck und Versprechungen auf ein milderes Urteil, die Ermittler bearbeiten die Verdächtigen mit Suggestivfragen, bis sie weichgekocht sind. Wie im Fall Wörz, der schließlich auf einen Zettel schreibt: “Hiermit gebe ich alles ohne Wenn und Aber zu. Ich will nur noch meine Ruhe.” Dass er später vor Gericht “bei Gott” schwor, seine Frau nicht umgebracht zu haben, nützte ihm dann nichts mehr.

Schließlich begeben sich manche Richter, so Darnstädt, so verbissen auf die Suche nach der Wahrheit, dass sie sich die Realität zurechtlegen, wie sie gerade passt. Oft sind sie dabei offenbar überfordert, die Fakten richtig zu rekonstruieren, wird das doch in der Richterausbildung nicht vermittelt. Externe Gutachter spielen eine immer größere Rolle, und der Druck ist groß, nach einem teuren Prozess mit Dutzenden von Verhandlungstagen, der nach Gerechtigkeit schreienden Öffentlichkeit auch ein Ergebnis zu präsentieren. Groß ist bisweilen auch die Selbstüberschätzung einiger Richter, die nur selten an ihren Urteilen zweifeln. Sie glauben, die Wahrheit gefunden zu haben – ein gleichermaßen eitles wie aussichtsloses Unterfangen.

Dass es zu Fehlurteilen kommt, wäre wohl nicht so ein Gau, wenn es im Strafrecht mehr Möglichkeiten gäbe, einen Prozess neu aufzurollen. Oder wenn tatsächlich mehr Kontrollinstanzen existierten, und der Wille, nach Fehlurteilen Konsequenzen zu ziehen. Dieser ist aber auch nach spektakulären Fehlurteilen kaum zu erkennen. Bei einem Flugzeugabsturz, so Darnstädt, würden kilometerweise die Meere abgesucht, um die Ursache für den Fehler zu finden. Bei der Justiz hingegen stellt sich im Falle eines Irrtums nur selten die Frage nach dem Warum.

Darnstädt allerdings stellt die Frage und beantwortet sie ebenso vielschichtig wie klug. Herausgekommen ist dabei ein sehr lesenswertes und gut geschriebenes Buch, das ein beängstigendes Licht auf das deutsche Strafrechtssystem wirft. Es liest sich wie ein Krimi, der bittere Realität geworden ist. Und der deutlich vor Augen führt: Der Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” ist in viel zu vielen Fällen nur ein leeres Versprechen.

“Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt”

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