Tempo-Bußgeld bar kassiert: Polizisten verurteilt
Sie kassierten das Bußgeld von Temposündern in bar und steckten das Geld in die eigene Tasche: Zwei Polizisten aus dem Kreis Euskirchen sind deswegen vom Amtsgericht Euskirchen am Donnerstag wegen Untreue zu elf Monaten und zwei Wochen Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Schon mit dem Kassieren von Bargeld nach mobilen Radarkontrollen verstießen die beiden 44 und 40 Jahre alten Beamten gegen Bestimmungen. Seit Dezember 2003 ist es nicht mehr erlaubt, Knöllchen bar einzutreiben. Es muss mit Scheckkarte oder Überweisungsträger gezahlt werden. Für die Barzahlungen hatten die
Beamten den erwischten Temposündern auch „Preissenkungen” angeboten.
Auf den Messprotokollen hatten die Angeklagten notiert, dass der Autofahrer nur mündlich verwarnt worden sei oder dass es sich um eine Fehlmessung gehandelt habe. Der Fall war im Februar 2006 aufgeflogen. Eine Autofahrerin hatte sich gewundert, dass sie über ihr bar gezahltes Verwarngeld keine Quittung bekam.
Nach Veröffentlichung des Falls meldeten sich zahlreiche Opfer des Messtrupps. Die bar gezahlten Bußgelder summierten sich auf 525 Euro. Einer der beiden Polizeibeamten wurde damals sofort vom Dienst suspendiert.
Ein dritter, ebenfalls angeklagter Beamter, der als Haupttäter gilt, erschien nicht vor Gericht. Wegen einer schweren Erkrankung gilt der 54-Jährige als verhandlungsunfähig. Sein Verfahren wurde vorläufig eingestellt.