Tod eines Häftlings, Suizid im Knast, Betrug durch zu hohen Tablettenkonsums gegen seine Krankheit, 23.08.2007
Der 31-jährige Anton Hübner begeht in einer Einzelzelle in Stadelheim Selbstmord. Offenbar hätte der psychisch Kranke nie dort landen dürfen. Nun werden Vorwürfe gegen die Anstalt laut.
Die erste Nacht in der Zelle nutzte Anton Hübner zum Selbstmord. (Foto: Stephan Rumpf)
Auf diese Nacht hat Anton Hübner gewartet, die erste Nacht in der Einzelzelle nach bald zwei Monaten im Dreibettraum der Krankenstation. “Gute Nacht” – das dürften die letzten Worte gewesen sein, die er hörte. Beim Einschluss.
Kurze Zeit später bereitete er seinen Tod vor und am Morgen darauf wurde er gefunden. Selbstmord. Anton Hübner (Name geändert) wurde 31 Jahre alt. Er starb in der Nacht zum Dienstag vergangener Woche in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Seine Freunde, sein Anwalt und seine Therapeuten sind sich sicher, dass er noch leben würde, wären die Justizbehörden nicht so blind, so taub und so sorglos gewesen.
Anton Hübner war krank. Kein einfacher Patient. So wie ihn Leute beschreiben, die ihn gut kannten, handelte es sich um ein seelisches Wrack, “psychologisch gesehen um ein Pulverfass”. Als Hübner Mitte Juni nach Stadelheim kam, informierte sich ein Gefängnisarzt bei Professor Norbert Müller von der Psychiatrie der Innenstadtklinik der Ludwig-Maximilians-Universität. Müller hatte den Patienten seit 2004 behandelt.
Schwere Depressionen – na und?
…Die Bemerkung des jungen Juristen erscheint in Anbetracht von Hübners Krankheitsbild als üble Gehässigkeit. Schließlich war der exorbitant hohe Tablettenverbrauch Gegenstand der Ermittlungen gegen Hübner. Zur Last gelegt wurde ihm schwerer Betrug, er soll seine Krankenversicherung um mehrere hunderttausend Euro geprellt haben. Die Versicherung zeigte ihn an.
Enge Vertraute des Toten beteuern allerdings, Hübner habe tatsächlich Unmengen an Medikamenten konsumiert, um neben der HIV-Infektion seine Depressionen, seine Angstzustände und seine extremen Schlafstörungen unter Kontrolle zu halten. Offenbar ging die Anklagebehörde davon aus, dass Hübner die abgerechneten Arzneimittel verhökerte. Ein Gutachter der Assekuranz soll festgestellt haben, dass die von ihm abgerechneten Medikamente für drei Personen mit gleichem Krankheitsbild ausgereicht hätten.
“Hieraus voreilige Schlüsse zu ziehen”, schrieb Campanella aber dem Staatsanwalt, “empfiehlt sich dennoch nicht”, denn Hübner habe alle Medikamente selbst konsumiert. Vor diesem Hintergrund wäre sogar der Haftbefehl zweifelhaft, der wegen Fluchtgefahr erlassen wurde.
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