Tollhaus Justizia (Oldenburg 12 Ns 155/09), Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard G. Kircher mit Formulierungsschwächen und das was er in seine Schriftsücke schreibt meint er gar nicht so, 08.2010

Tollhaus Justizia (Oldenburg 12 Ns 155/09), Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard G. Kircher mit Formulierungsschwächen und das was er in seine Schriftsücke schreibt meint er gar nicht so, 08.2010
Am 11ten August hatte es mich in das Justizkarree an der Oldenburger Elisabethstrasse verschlagen. Nicht dass es mich regelmäßig in die Nähe der großherzoglichen Rechtsbewahrer und -hüter zieht – das nicht. Dafür haben die Damen und Herren in den schwarzen Roben mir in der Vergangenheit nicht genügend erfreuliches Tun zu bieten gehabt. Der Anteil der Nullnummern an den Veranstaltungen, die dort im Namen und im Geiste der Dame Justitia durchgezogen werden, der ist mir schlichtweg zu hoch.

Was aber dem öffentlichen Publikum am 11ten August in diesen “heiligen Hallen” im Saal R im Rahmen eines Strafprozesses unter Vorsitz des “ehrenwerten Richters” Hans Christian Plagge geboten wurde, dass spottet jeder Beschreibung. Es begann damit, dass der “ehrenwerte Richter Plagge” als Vorsitzender Richter die Öffentlichkeit auf die in der “Hinterküche” Saal R vorhandenen 15 Stühle beschränken, und die übrigen sich für den Prozessverlauf interessierenden Zuschauer des Saales verweisen wollte. Das teilweise von weither angereiste Publikum als Öffentlichkeit verwies daraufhin sofort durch deutlichen
Protest den Vorsitzenden Richter Plagge in die Grenzen seiner Machtbefugnisse.
Der Vorsitzende Richter fügte sich der offenbaren Zurechtweisung durch die anwesende Öffentlichkeit, denn unter der Führung eines hauskundigen Menschen wurde den platzsuchenden Zuhörern und Zuschauern gestattet, sich in umliegenden Tagungsräumen Sitzgelegenheiten zu besorgen. Zum Schluß wurde gar noch die lange “Schlingelbank” aus dem Gerichtsflur von vor dem Saal in den mittlerweile dranghaft vollen Sitzungssaal R umgesetzt.
Nach unleidigem protokollarischem Hin- und Hergeplänkel zwischen dem Vorsitzenden und einem der Angeklagten kam der von allen erwartete und im bisherigen Prozessverlauf von Gerichtsseite offensichtlich unter Ausschöpfung vieler trickreicher Möglichkeiten zu verhindern versuchte Zeugenauftritt des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Nach meinem Verständnis unserer demokratischen prozessualen Grundordnung sind Menschen im Zeugenstand vom Gericht ohne Berücksichtigung des Ansehens, des Standes, der Hautfarbe, der Religion oder des Herkommens anzusehen und zu behandeln. Nicht so geschah es an diesem Morgen des 11ten August 2010 im Saal R des oldenburgischen Landgerichts. Da der Zeuge Kircher vom Stande her der ranghöchste Dienstvorgesetzte des Vorsitzenden Richters Plagge ist, war die Spannung ob der zu erwartenden Haltung des Vorsitzenden Richters im Saale förmlich körperlich fühlbar.
Der Zeuge Kircher machte auf mich den Eindruck eines verstörten Stück Rotwildes, das sich in ein falsches Revier verlaufen hat. Der Vorsitzende Richter Plagge versuchte diese Verstörtheit seines Dienstvorgesetzten aber kontinuierlich auszugleichen, indem er ihn fürsorglich an die Hand nahm – so wie eine Mutter wohl ihr blindes Kind an die Hand nimmt – und führte den Kollegen Kircher durch den Irrgarten Justitias. Fast alle von der Angeklagtenseite dem Zeugen gestellten Fragen wurden spontan vom Vorsitzenden Richter als nicht zulässig abgeblockt. Der volljuristige Oberlandesgerichtspräsident Kircher bekam von dem, ihm im Dienstrang untergeordneten, Kollegen Plagge nach jeder Frage des Angeklagten oder seines Rechtsbeistandes blitzschnell souffliert was er – der Zeuge – zu antworten habe oder ob er überhaupt nicht antworten müsse. Fragen, den Naziparagraphen 16/2 des LzO-Gesetzes aus 1933 und die daraus resultierenden Vollstreckungspraktiken der LzO betreffend, bügelte der Vorsitzende Richter schon im Ansatz als nicht prozessrelevant vom Brett – obwohl das ganze Prozedere erst durch die Anwendung dieses Paragraphen aus der Nazizeit durch die LzO und somit durch deren gesetzloses Handeln ins Rollen gebracht wurde. Das sich Befassen-Müssen mit dem NS-Paragraphen 16/2 scheuen die Oldenburger Richter offensichtlich ebenso heftig, wie der Teufel die Berührung mit dem Weihwasser scheut.
Ich frage mich, warum das wohl so ist.
Auf die an ihn gerichtete Frage, ob er als Jurist und Präsident des OLG Oldenburg den Unterschied zwischen spezifischen Sachbezeichnungen kenne, antwortete er laut und vernehmlich mit “Ja”. Das ungläubige Nachfragen des Anwalts der Angeklagten, warum er das in den von ihm persönlich verfassten Schriftsätzen dann nicht zum Ausdruck bringe und klar erkennbar niederlege, kam vom Zeugen und OLG Präsidenten Kircher die alle Anwesenden erstaunende Antwort, dass in den verlesenen von ihm verfassten offiziellen Schriftsätzen offenbar und einwandfrei ersichtlich Formulierungsschwächen seinerseits vorhanden seien. Die Befragung des Zeugen Kircher gipfelte dann in seiner Aussage, dass er das, was er in bestimmten benannten Schriftsätzen geschrieben habe, gar nicht so gemeint habe.
Daraus ist doch nur zu folgern und als Rat an alle in der Vergangenheit und in der Zukunft Betroffenen im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg nach Erhalt eines jeden Schriftstückes bei den jeweiligen volljuristischen Verfassern nachzufragen, ob sie das was sie geschrieben, haben auch tatsächlich meinen.

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