Top-Jurist als Verkehrssünder, Knöllchen-Richter griff in Trickkiste, Düsseldorfer Express, 26.03.2010

Top-Jurist als Verkehrssünder, Knöllchen-Richter griff in Trickkiste, Düsseldorfer Express, 26.03.2010
Ein Autofahrer (54) freute sich riesig, als ihn der Richter des OLG Düsseldorf als Abstandssünder freisprach. Werner W. war auf der Autobahn fotografiert worden und dies sei – so der Richter – verfassungswidrig.
Richter Leo S. (61, Name geändert) allerdings freute sich auch, denn der Freispruch war auch für ihn sehr günstig: Er wird selbst von der Staatsanwaltschaft Krefeld als Abstandssünder verfolgt. Damit auch er freigesprochen wird, soll er sein eigenes Urteil mit geschwärzter Unterschrift an einen Kempener Richter geschickt haben, der seinen Einspruch bearbeitet. Der Top-Richter soll am 1. Juli 2009 auf der Autobahn bei Willich zu nah aufgefahren sein, bekam einen Bußgeldbescheid über 60 Euro und zwei Punkte für die Verkehrssünderkartei.
Der bislang verschwiegene Befangenheits- und Beeinflussungs-Verdacht erregt jetzt die Justiz zwischen Kempen und Düsseldorf. Bis in die höchsten Posten wird über den Richter und den Fall getuschelt.
Der Düsseldorfer Strafjurist Udo Vetter: „Der Richter hätte sich nach Paragraph 30 der Strafprozessordnung zwingend für befangen erklären und den Fall abgeben müssen. In der Sache mag der Freispruch ja richtig sein, aber ihn für sich selbst zu verwenden ist höchst dubios und könnte ein Dienstvergehen darstellen.“
Senatsrichter Leo S. ist schon als Verkehrssünder hinreichend bekannt, hat schon etliche Punkte in Flensburg. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wird in Kürze gegen ihn auch als Temposünder verhandelt.
Gerichtssprecher Stefan Coners: „Er wurde am 5. Oktober 2009 auf der Brüsseler Straße geblitzt, soll 200 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.“ Vermutlich nicht ohne Grund: Ab 14 Punkte muss er zur Nachschulung, ab 18 Punkten ist sein Führerschein weg.

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