Über die Abhängigkeit unabhängiger Richter, Wer mehr Geld verdient muss ja auch klüger sein, Der Spiegel 27/1966 vom 27.06.1966 Seite 37
Rund dreizehntausend Richter sprechen in der Bundesrepublik Recht, Sie sind – so bestimmt es das Grundgesetz – unabhängig und unabsetzbar, den Folgen öffentlicher Kritik mithin weitgehend entrückt.
An diesem einzigartigen Standespodest rüttelt jetzt jemand, der selber darauf steht: Unter dem Pseudonym Xaver Berra klagt ein westdeutscher Richter in dem jüngst erschienenen Buch “Im Paragraphenturm”* den Richterstand altfränkischer Züge”, einer “patriarchalischen Einstellung zur Gesellschaft und zu seinen Pflichten, ihr gegenüber” sowie des “naiven Glaubens” an, “mit ihm stehe und falle der Staat”. In dem nachstehend abgedruckten Kapitel “Die richterliche Unabhängigkeit oder des Kaisers neue Kleider” untersucht der Autor – Landgerichtsrat, Jahrgang 1918 -, wie abhängig deutsche Richter heute sind.
Die richterliche Unabhängigkeit ist für Justiz und Staatswesen mehr als eine Grundmaxime, sie ist Glaubenssatz und Mythos zugleich. Wie wohltuend ehrlich und konsequent verhält sich die katholische Kirche bei dem vergleichbaren Problem der Gewissensentscheidung des einzelnen Gläubigen. Sie soll Ausnahme bleiben und wird deshalb klugerweise nicht erwähnt, mögen die Gläubigen selbst auf ihr Recht kommen. Wie zwielichtig erscheint dagegen die Frage der richterlichen Gewissensentscheidung bei der Justiz. Zwar wird die richterliche’ Unabhängigkeit immer an erster’ Stelle genannt, immer wieder beschworen, keine Justizministerrede, in der,vor ihr nicht das Weihrauchfaß geschwungen wird … Aber gibt es sie eigentlich?
…Vor 100 Jahren reichten die äußeren Garantien zur Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit aus, für ihre innere Unabhängigkeit sorgten die Richter selbst; denn das waren noch die Persönlichkeiten, wie sie heute so gern beschrieben werden. Vom Richtergehalt zumeist unabhängig, wurden Anweisungen des Dienstvorgesetzten mit überlegener Nachsicht oder auch mit einem energischen Mit-der-Faust-auf den-Tisch-Schlagen entgegengenommen. Dies war möglich, weil man die Persönlichkeit noch honorierte.
Die hierarchisch gegliederte Gesellschaft des Vergangenen Jahrhunderts konnte nur existieren, weil in der Führungsschicht – bei den Honoratioren – eine gewisse Liberalität gegenüber der Persönlichkeit bestand, sofern sich diese an den Komment hielt. Gerade weil die öffentliche Meinung noch ohne wesentlichen Einfluß war, wurde es nicht nur geduldet, sondern geradezu gefordert, daß der Offizier, der Beamte, der Richter seinem Vorgesetzten gegenüber seine Meinung vertrat und auf ihr bestand. Nur auf diesem Wege konnten Mißstände abgestellt werden und die Führungsschicht … intakt bleiben.
Von dieser Einstellung waren selbst noch in der NS-Zeit Relikte beim aktiven Offizierskorps vorhanden. Der Verfasser hat es mehrfach erlebt, wie junge Offiziere gegenüber Generälen auf ihrer Meinung in einer fast aggressiven Weise bestanden, ohne daß diese es als ungehörig empfanden – in einer Weise, die einem Richter … als Dienstvergehen angelastet würde.
Heute hat sich ein Wandel in der Einstellung zur Persönlichkeit vollzogen Nach wie vor wird sie zwar beschworen, auch nach ihr “gefragt”, sie wird aber nicht mehr honoriert. Die hierarchische Gliederung der Gesellschaft ist zu einer anarchischen geworden. Heute ist es möglich, daß Personen ganz oben stehen, denen früher keiner, der etwas auf sich hielt, die Hand gegeben hätte.
…In den allgemeinen Sog zur Nivellierung der Persönlichkeit ist auch die Richterschaft hineingezogen; ja hier scheint der Verlust an persönlichem Format, wie bereits aufgezeigt, besonders groß. Auch ist die Justizverwaltung als technischer Apparat darauf ausgerichtet, daß alles klappt, daß die Richter einsetzbar, verschiebbar, verstellbar sind. -Eine Persönlichkeit dagegen mit eigenen Ansichten, mit Stolz und Ehrbewußtsein ist Sand im Getriebe, sie hält den Apparat auf.
…In England zum -Beispiel gibt es keine Richterlaufbahn; ein barrister wird entweder zum erstinstanzlichen oder zum Rechtsmittelrichter berufen, befördert wird er nicht mehr. In Frankreich und Belgien erhalten Richter der ersten Instanz ein höheres Gehalt als die der zweiten. Das höhere Ansehen wird durch eine Gehaltseinbuße erkauft. Dort kann es nicht wie bei unseren Landgerichten heißen, wenn das Oberlandesgericht das Urteil abgeändert hat: “Wer mehr Geld verdient, muß ja auch klüger sein.”
…So wird verständlich, daß es sehr schwer möglich ist, einen Kammervorsitzenden zu überstimmen. Aus diesem Grunde kommt es gelegentlich bei Beratungen in Strafsachen zu peinlichen Szenen, wenn der Vorsitzende durch langes Einhämmern auf die Beisitzer, durch Androhen, er werde wegen einer plötzlichen “Erkrankung” die Sitzung “platzen” lassen oder in anderer Weise eine ordnungsgemäße Verkündung der beratenen Entscheidung vereiteln, einer Abstimmungsniederlage zu entgehen sucht. Solche Gefahren können auch nicht durch den Hinweis bagatellisiert werden, in mehr als 90 Prozent aller Fälle bestehe schon aus der Sache heraus Einstimmigkeit.
…Wenn schon ein Verwaltungsgerichtspräsident, van Husen, einem vielbeachteten Vortrag nach den Eindruck gewonnen hat, die richterliche Unabhängigkeit unter dem bestehenden System sei “eine verlogene Angelegenheit” und die Dienstaufsicht “ein ganz böses Kapitel”, wie muß dies erst dem Richter im untersten Rang erscheinen?…
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