Ungesühnte Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz, Richterlich selbst getätigte Terrorurteile im vorrauseilenden Gehorsam, Terrorjuristen 1961 hoch belohnt

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Aufgrund des Geldmangels der studentischen Initiatoren bestand die Ausstellung nur aus Fotokopien von Sondergerichtsurteilen, Justiz- und Personalakten, die auf einfachste Art in Schnellheftern zusammengefasst und oftmals von schlechter optischer Qualität waren. Zur Erläuterung dienten lediglich handgeschriebene Plakate. Spektakulär war nicht die Aufmachung, sondern der Inhalt: Namenslisten wiesen die vormalige Tätigkeit von Justizjuristen in der NS-Judikatur aus, dokumentierten die Todesurteile, an denen sie beteiligt gewesen waren, und offenbarten ihre aktuelle Tätigkeit in der westdeutschen Justiz. So lagen u.a. auch Justizakten des Sondergerichts Prag aus. Die dort vormals tätigen Justizjuristen, wie z.B. Richter Johannes Dannegger, AGR Walter Eisele und Richter Kurt Bellmann waren allesamt wieder an deutschen Gerichten tätig. Der ehemalige Richter Erwin Albrecht hat es gar zum Landtagsabgeordneten im Saarländischen Landtag gebracht. Den Unrechtscharakter der Urteile konnten die Besucher der Ausstellung anhand der Kopien der Verfahrensprotokolle nachvollziehen.
Insbesondere von Seiten der Landesjustizverwaltungen der 1950er Jahre war wiederholt erklärt worden, die wieder amtierenden Justizjuristen seien bei ihrer Neuanstellung auf ihre mögliche Beteiligung an Justizverbrechen hin befragt worden. Darüber hinaus dominierte das allgemeine Deutungsmuster, wonach es sich auch bei der NS-Justiz um ein rechtsstaatliches Institut gehandelt habe, das vom Unrechtscharakter des nationalsozialistischen Regimes quasi unberührt geblieben war. Noch in den 1970er Jahren prägte Hans Filbinger, der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg und vormaliger Marinerichter des NS-Regimes, den Ausspruch: Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein! Wie viele andere ehemalige NS-Justizjuristen vor ihm, wies er auf die vorgeblich formal korrekte Anwendung des damaligen Rechts hin. Dass Gesetze ohne Rechtscharakter nicht formal korrekt angewendet werden können, ignorierten schon vor ihm viele der Beschuldigten.
Doch bereits die seit 1959 in der Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ ausgestellten Unterlagen widerlegten diese Darstellung als Schutzbehauptung. Eindeutige Terrorurteile verdeutlichten den rechtsfremden Charakter vieler Sondergerichtsurteile.
…Lediglich Generalbundesanwalt Max Güde lud den Initiator Reinhard Strecker zum Gespräch ein und erklärte anschließend, er zweifele nicht an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und sei erschrocken über einige Urteilsbegründungen. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem ein Richter wegen eines zu milden Urteils bedroht oder bestraft worden wäre. Güde betonte: „Viele der Todesurteile von damals hätten nicht zu ergehen brauchen. Sie hätten nicht gefällt werden dürfen; selbst auf Grundlage der Gesetze, nach denen sie gefällt wurden.“ Marc von Miquel: „Juristen: Richter in eigener Sache“. In: Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945. Frankfurt/M 2001, ISBN 3-593-36790-4, S. 211.
Ein Gesetzesentwurf zur Zwangspensionierung der NS-Juristen stieß auf Bedenken und war nicht mehrheitsfähig. Im Richtergesetz von 1961 wurde jedoch ein §116 eingefügt, der es belasteten Richtern ermöglichte, auf eigenen Wunsch bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die Antragsfrist lief bis zum 30. Juni 1962. Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte machten von dieser Regelung Gebrauch.

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