Unter Dauerbeobachtung, Geheimakten BVerfG und Verfassungsschutz, braune Vergangenheit, 01.11.2010

Unter Dauerbeobachtung, Geheimakten BVerfG und Verfassungsschutz, braune Vergangenheit, 01.11.2010

Der deutsche Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz« agiert intransparent und ­demokratiepolitisch fragwürdig. Vermeintliche Gegner werden mitunter ­jahrzehntelang bespitzelt.

Die Konzentration auf die Geschichte der DDR, der SED und besonders des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ließ vollkommen in Vergessenheit geraten, daß es auch in der Kaltekriegsgeschichte Westdeutschlands dunkle Kapitel gibt, die die Bundesrepublik von Anfang an geprägt haben. Dazu gehören drei zusammenhängende Grundbelastungen: erstens die zunächst mangelhafte und verspätete Aufarbeitung der Nazivergangenheit, zweitens die systematische Wiedereingliederung von Altnazis in Staat und Gesellschaft sowie drittens jenes düstere Kapitel der ersten beiden Jahrzehnte, das von politischer Verfolgung handelt – nämlich von einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit Hilfe von Geheimdiensten und Polizei, per Strafrecht und Politischer Justiz.

Dabei spielte auch der Verfassungsschutz (VS) – der so schwer kontrollierbare, antikommunistisch geprägte Inlandsgeheimdienst – eine herausragende Rolle, die bis heute offiziell genauso wenig aufgearbeitet ist wie seine personellen Wurzeln in der Nazivergangenheit. Leider gibt es im Rechtsstaat Deutschland keine Offenlegung von Geheimdienstakten, soweit es nicht um Akten der abgewickelten Stasi geht – und zwar weder für die Forschung noch für betroffene Bürger. Das liegt daran, daß für Verschlußsachen mit der Einstufung »vertraulich« oder »geheim« statt der üblichen 30jährigen Sperrfrist eine 60jährige gilt. Keinerlei Einblick in das Archivgut gibt es, wenn die Offenlegung das »Staatswohl« der Bundesrepublik gefährden würde – was häufig angenommen wird. Das Bundesverfassungsgericht will seine grundsätzlich als geheim eingestuften Verfahrensakten sogar erst nach 90 Jahren für die Forschung freigeben, im Fall des KPD-Verbotsverfahrens also erst im Jahr 2046.

…Ich komme zum zweiten Fall, jetzt in eigener Sache, so daß es nun zwangsläufig auch persönlicher wird. Wie inzwischen nachgewiesen, bin ich seit 1970 fast vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt für VS beobachtet und ausgeforscht worden – eine der längsten dokumentierten Überwachungsgeschichten in der Bundesrepublik. Geheimdienstlich beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen – also als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports und der Zweiwochenschrift Ossietzky sowie auch als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises »BigBrotherAward«. (…)

…Tatsächlich geht es um mein gesamtes bewußtes Leben – und um das, was der Verfassungsschutz aus seiner selektiven, ideologisch motivierten Sicht aus diesem Leben macht: Er zeichnet in Personenakten und Schriftsätzen ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild, konstruiert abstruse Anschuldigungen und bedient sich einer geradezu inquisitorischen Beweisführung. Heraus kommt ein denunziatorisches Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wiedererkenne und vor dem ich, auf den ersten Blick zumindest, selbst erschrecken würde. …

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