USA: Tablet-Computer ersetzen Anwälte – Ein Geniestreich. In Deutschland kein Anwalt, kein Tablet, 06.07.2015

Tablet-Computer ersetzen Anwälte, Neue Zürcher Zeitung, 06.07.2018

Die amerikanische Verfassung sichert auch inhaftierten Straftätern rechtlichen Beistand zu. Eine Behörde hat nun juristische Fachkräfte entlassen und setzt den Häftlingen stattdessen Tablet-Computer vor.

…Schliesslich hat der Supreme Court basierend auf dem 14. Verfassungszusatz festgehalten, dass «Inhaftierten ein angemessener, effizienter und sinnvoller Zugang» zu den Gerichten zusteht.

…Rechtlichen Beistand sollen die Insassen künftig über die Datenbank LexisNexis finden. Die Kosten für die Geräte trägt nicht etwa der Staat, sondern eine Drittfirma. Damit sich das rentiert, müssen die Insassen zahlen, wenn sie auf den Tablets zusätzlich elektronische Bücher lesen, Musik hören oder spielen wollen.

Nun haben mehrere Häftlinge Klage gegen die neue Praxis eingereicht, wie das «Rapid City Journal» berichtet: Die Tablets funktionierten nicht zuverlässig, ausserdem sei die wöchentliche Zeit für die Computernutzung von 9 auf 2 Stunden reduziert worden. Auch seien 25 Cent pro ausgedruckte Seite zu teuer. Vor allem aber funktioniere die juristische Datenbank nicht. Einbestellte Informatik-Spezialisten bestätigten dies offenbar: LexisNexis sei schliesslich für Computer und nicht für Tablets entworfen worden. Für einen zuverlässigen Zugriff auf das Netzwerk brauche es eine neue Empfangsantenne auf dem Gefängnisdach. Ein Insasse, der bereits vor Monaten hatte klagen wollen, wurde von einem Richter abgewiesen: Er solle seine Beschwerde in juristisch korrekter Form vorbringen. Wie diese aussieht, haben die Insassen inzwischen bei ihren Recherchen offenbar herausfinden können; gerichtliche Anhörungen sind für den Herbst geplant.

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In den USA ist die Staatsanwaltschaft rein belastend ermittelnde Behörde, daher hat man also immer auch einen Anspruch auf eine effektive Verteidigung zB. durch einen Anwalt.

In Deutschland muss die Staatsanwaltschaft eigentlich auch die entlastenden Tatsachen ermitteln. Das wird aber im Grunde nie gemacht.

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in „Recht und Gesetz Die Welt der Juristen“ Goldmann-TB 1967, Seite 105:
„Als ich Referendar war, fragte ich einmal einen Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entlastungstatsachen (Anmerkung: § 160 Abs. 2 StPO) zu ergründen, also auch der Unschuld des Täters nachzuforschen. Er erwiderte: mir: ‚Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.‘ Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu; aber sie kennzeichnet die Situation!“

In Deutschland hat man zwar das Recht sich von einem Anwalt helfen bzw. verteidigen zu lassen aber das scheitert bei sozial schwachen Menschen häufig am Geld.
Abgesehen von der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, den man aber gar nicht aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten beigeordnet erhält.

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, der hat nicht einmal Anspruch auf ein Tablett oder Notebook vor Gericht.

Einem Rechtsanwalt wird häufig ein Notebook (mit Internetzugang) erlaubt. Auch dieses Recht auf einen Verteidiger mit Notebook und den entsprechenden Möglichkeiten kann man sich also für Geld kaufen.

In der Regel ist die Staatsanwaltschaft zusammen mit den Richtern eine grosse kollegiale Familie (zB. “Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013) und ein Rechtsanwalt darf dort evtl. kollegial als Jurist ebenfalls Rechte geltend machen . Für einen Angeklagten Nichtjuristen gilt das fast nie.
zB. Richterin Barausch vom LG-Coburg: “Ihre Eingaben (Beschwerden/Beweismittel) werden nicht bearbeitet oder automatisiert abgewiesen.”

Desweiteren kommt noch hinzu, dass ein Bürger als Nichtjurist gemäss vieler Juristen und psychologischer Sachverständiger nicht in der Lage ist auch nur das geringste rechtlich zu verstehen. Wer als normaler Bürger und Nichtjurist meint, dass er rechtlich etwas verstehen könne, der leidet sogar deswegen an geistigen Krankheiten und “rechtlichen Wahnvorstellungen”, die erst recht dafür sorgen, dass er gar nichts rechtlich verstehen kann.
Wenn man allerdings irgendein Rechtsmittel falsch einlegt oder eine Frist falsch annimmt, dann ist vollkommen selbstverständlich, dass man das hätte alles incl. auch kompliziertester Begründungen, die man vorbringen muss, verstehen können.
Staatsanwälte und Richter brauchen im übrigen rechtlich nichts wissen und müssen auch rechtlich nichts verstehen aufgrund der richterlichen Freiheit.

Als sozial schwacher angeklagter Nichtjurist kommt man also in den Gerichtssaal und hat häufig 2 familiäre kollegiale Volljuristen gegen sich (Systemfehler, Der Spiegel 51/2013). Ein Tablett oder ein Notebook darf man auch nicht benutzen, weil man kein Rechtsanwalt ist und rechtlich verstehen darf man auch nichts (Denkverzicht). Und bei manchen Richtern können auch Beweismittel und Anträge, die man benannt oder eingereicht hat nicht berücksichtigt werden oder diese werden “automatisiert” abgewiesen.

Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne“ von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte Rechtsstaat“, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977
„Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden.”

Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschlicher wird die Justiz. … Heute aber hat die Entscheidung des Richters und des Staatsanwaltes für oder gegen den Handel nur den eigenen Nutzen im Auge: Wie bekomme ich mein Verfahren am schnellsten und bequemsten vom Tisch? Dieser unverhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-Strafrecht, eine kaum faßbare Bevorzugung des Wohlstandskriminellen.
Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinsetzen, reden – und wird beliebig unterbrochen.“

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