Verdacht auf Parteiverrat: Anwalt aus Hegau steht selbst vor Gericht, 22.01.2014

Verdacht auf Parteiverrat: Anwalt steht selbst vor Gericht, Südkurier, 22.01.2014

Ein Jurist aus dem Hegau muss sich vor dem Amtsgericht Singen für eine scheinbar begangene Straftat verantworten: Er soll zwei gegnerische Parteien im selben Betrugsfall vertreten haben. In der Verhandlung wird schnell klar, dass großer Leichtsinn zu dieser Pattsituation führte.

…Ein Jahr später wurde er daran erinnert, als ein anderer Mandant zu ihm kam, der wegen Diebstahl und Betrug verurteilt worden war und in Berufung gehen wollte. Im Gespräch fiel auch der Name des ersten Mandanten und der Anwalt befürchtete erstmals eine Interessenkollision. Sein neuer Kunde bekräftigte jedoch, dass der andere nichts mit dem Fall zu tun habe. Der Sache schien in Ordnung und man wollte gemeinsam in Berufung gehen. Der Anwalt beantragte Akteneinsicht und forderte Geld von seinem Kunden. „Ich hätte mich in die Akte eingearbeitet, wenn der Mandant mir einen Vorschuss gezahlt hätte“, beteuerte er vor Gericht. Doch der Vorschuss kam nicht. „Ohne Vorschuss liest sich doch kein Anwalt eine dicke Akte durch“, versuchte er zu erklären. Sein Mandant zahlte nicht. Auch nicht, als der Rechtsanwalt ihm eine Frist setzte und anmerkte, dass er das Mandat sonst niederlegen würde.

Gesagt, getan. Im Nachhinein flatterte trotzdem ein Berufungstermin in die Kanzlei, den der Anwalt dann aber nicht mehr wahrnahm. Dieser Fall schien ebenfalls erledigt, bis zu dem Tag als ein Schreiben der Staatsanwaltschaft in seinem Briefkasten lag. Darin die Nachricht, er werde des Parteiverrats verdächtigt.

Richterin Birke Stütz konnte häufig nur den Kopf nach der Geschichte des Rechtsanwalts schütteln. „Man kann schon davon ausgehen, dass Verfahrensakten gelesen werden. Dann hätte man diese Situation auch bemerkt“, sagte sie. „Ich sehe natürlich auch, dass es nicht lebensfremd ist, sich als Anwalt ohne Vorschuss eine Akte nicht durchzulesen. Dennoch muss geklärt werden ob es sich hier um Leichtsinnigkeit oder Fahrlässigkeit handelt.“ Staatsanwältin Christine Kaiser hatte dazu ihre klare Meinung: „Für mich handelt es sich hier um eine Grenze zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.“ Er selbst habe schließlich schon mal den Verdacht auf Interessenskollision gehabt. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf hätte man sich die Akten oder das Urteil auch im eigenen Interesse anschauen können.

…Nach langer Diskussion ohne Einigung in der Rechtsauffassung war das Ende vom Lied schnell gesungen: Kaiser und Stütz boten an, das Verfahren vorläufig einzustellen. „Damit sind Sie nicht weiter vorbestraft“, machte die Staatsanwältin deutlich. Der Rechtsanwalt und sein Verteidiger Siegfried Schlude stimmten dem Antrag zu. Der sichtlich mitgenommene Anwalt muss nun 3000 Euro an das Pestalozzi-Kinderdorf in Wahlwies zahlen.

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