Viele fragwürdige Urteile in Bayern mit Fehlern als Methode, BGH als “Olli-Kahn-Senat” verspottet, Nähe von Richtern und Staatsanwälten zu gross, 16.12.2013

Systemfehler, Der Spiegel 51/2013, 16.12.2013

Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen – und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch.

Das Schreiben an die Kriminalpolizei Hof vom 2. Mai 2002, drei Seiten lang, liest sich wie die Regieanweisung für einen Justizskandal. “Konzept für die Vernehmung des Ulvi Kulac” steht darüber, verfasst hat es ein Kriminalhauptkommissar.

Ulvi Kulac, geistig behindert und damals 24 Jahre alt, ist des Mordes verdächtig. Er soll 2001 im oberfränkischen Lichtenberg die neunjährige Peggy Knobloch erstickt haben. Den Fahndern der Soko “Peggy 2” fehlen Spuren, Tatzeugen, Indizien, Täter; ihnen fehlt eigentlich alles. Aber sie haben jetzt das “Konzept” mit der “Tathergangshypothese”. Ihr Kollege führt darin aus, wie sich der Mord abgespielt haben könnte. Und wie Ulvi Kulac zu der Aussage gebracht werden kann, dass es sich genau so abgespielt habe.

Der Plan geht auf. Unter Druck liefert Ulvi Kulac, was von ihm erwartet wird: das perfekte Geständnis.

Doch so fragwürdig der Verdacht gegen Kulac vor elf Jahren war, so schwer wiegt er heute gegen die Kriminalbeamten. Sie dachten sich den Tathergang aus und enthielten einem Sachverständigen wichtige Informationen vor, erreichten womöglich nur dadurch eine Verurteilung – zu diesem Schluss kam jetzt das Landgericht Bayreuth und ordnete in der vorigen Woche einen neuen Prozess an.

Man kann versuchen, dies positiv zu betrachten: Die Justiz korrigiert, neun Jahre nach dem Urteil, einen Fehler. Doch realistisch betrachtet weckt der Fall Peggy größtes Misstrauen. An der Arbeit der Ermittler in Bayern, an deren Kontrolle durch die Gerichte. Am ganzen System.

Es war kein gutes Jahr für die bayerische Justiz. Schlagzeile um Schlagzeile: Gustl Mollath, der Psychiatrieinsasse, weggesperrt nach fragwürdigem Prozess. Cornelius Gurlitt, der Kunstsammler, um seinen Besitz gebracht durch eine fragwürdige Beschlagnahme. Und nun Ulvi Kulac, der angebliche Mörder, dessen Unschuld wahrscheinlich erscheint.

Die bayerischen Strafgerichte verurteilen in jedem Jahr mehr als 100 000 Menschen. Es wäre ein Wunder, wenn sich darunter kein einziges Fehlurteil fände. Menschen, leider auch Strafrichter, machen Fehler. Aber kundige Beobachter haben einen ganz anderen Verdacht: dass der Fehler Methode hat. Dass Fälle wie die drei genannten nicht nur auf menschlichen Makel zurückzuführen sind, sondern auch auf eine systematische Schwäche des Rechtsstaats bayerischen Zuschnitts.

Spektakuläre Wiederaufnahmen gibt es in allen Bundesländern, doch offenbar besonders häufig gibt es sie in Bayern: Seit dem Jahr 2000 wurden gut ein Dutzend Wiederaufnahmeverfahren in der Bundesrepublik bekannt, etwa die Hälfte bezog sich auf bayerische Fälle (siehe Grafik Seite 46). Der bekannte Strafverteidiger Michael Rosenthal aus Karlsruhe sagt: “Die erschütterndsten Fälle kommen aus Bayern.” Ein hoher Richter erklärt: “Das Risiko, als Angeklagter unter die Räder zu kommen, ist in Bayern strukturell größer als in anderen Bundesländern.” Und der Münchner Strafverteidiger Ulrich Ziegert konstatiert: Es sei “der Rechtskultur nicht zuträglich”, dass in Bayern eine besondere Nähe zwischen Staatsanwälten und Richtern herrsche.

Die Politiker halten sich gern raus, wenn Justizirrtümer publik werden. Sie könne Richtern keine Vorschriften machen oder in Ermittlungen eingreifen, lautete die Verteidigung von Beate Merk (CSU), die zehn Jahre lang, bis Oktober dieses Jahres, das Justizministerium führte. Ihre Einschätzung ist richtig und gut, für sich genommen. Tatsächlich ist der politische Druck auf Polizisten, Staatsanwälte und Richter in Bayern aber oft groß.

Im Fall Peggy brauchte die Soko im Frühjahr 2002 den Erfolg, unbedingt. Schon ein Jahr lang wurde das Mädchen vermisst, es war am helllichten Tag mitten im Ort verschwunden. Dass ein solches Verbrechen im angeblich sichersten Bundesland der Republik nicht aufgeklärt wird, war für die bayerische Staatsregierung wenige Monate vor der Bundestagswahl inakzeptabel. Innenminister Günther Beckstein hatte das erste Ermittlerteam aufgelöst und die Soko 2 eingesetzt.

Weil Kulac, der wegen Sittlichkeitsdelikten seit September 2001 in einer Psychiatrie saß, den Mord an Peggy hartnäckig abstritt, warb die Soko einen Informanten an. Dem alkoholkranken Kleinkriminellen Peter H. soll versprochen worden sein, man setze sich für seine Freilassung aus der geschlossenen Anstalt ein, sollte er Kulac’ Geständnis liefern. Und H. lieferte. Doch die Aussage war wohl erlogen. Acht Jahre später offenbarte H. einem Richter, Kulac’ Geständnis habe es nie gegeben.

Die Geschichte, die der Denunziant erfunden hatte, war das Gerüst für die “Tathergangshypothese”, die man Kulac immer wieder erzählte. Zuvor hatten Beamte dem behinderten Mann gesagt, sie hätten Blut von Peggy auf seinem Overall gefunden. Auch das stritt Kulac ab. Zu Recht, es stimmte nicht.

Nervlich schwer angeschlagen, soll Kulac daraufhin gegenüber einem Polizeibeamten, den er sehr mochte, plötzlich gesagt haben, er sei es doch gewesen. Ein Anwalt war nicht dabei. Das Geständnis dauerte eine halbe Stunde. Welchen Inhalt es hatte, ist fraglich. Angeblich war das Tonband defekt – es gab nur die Notizen der Polizisten.

Ulvi Kulac schilderte demnach detailliert eine Version, die der Darstellung des Informanten entsprach. Der Gutachter, der später für den Mordprozess Kulac’ Aussage auf deren Glaubhaftigkeit untersuchte, erfuhr nichts von der Tathergangshypothese. Er befand, dass der geistig behinderte Mann sich diesen Ablauf nicht habe ausdenken können, die Darstellung sei zu genau und stimmig. Der Sachverständige folgerte daraus: Die Tat müsse wohl so stattgefunden haben.

Das Gutachten wäre kaum so ausgefallen, wenn der Sachverständige die Hintergründe gekannt hätte. Das Urteil lautete Lebenslang und wird, so ist zu vermuten, im Wiederaufnahmeprozess keinen Bestand haben. Ein Einzelfall?

Spektakuläre Fehlurteile seien zwar immer “Ausreißer”, sagt der erfahrene Münchner Strafverteidiger Werner Leitner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Doch oft würden Ermittlungsergebnisse der Polizei nicht ausreichend hinterfragt, weder von der Staatsanwaltschaft noch von den Gerichten: “Es gibt immer wieder diese Fälle, wo man die einmal eingeschlagene Richtung nicht mehr revidiert”, sagt Leitner.

Auch im angeblichen Mordfall des Bauern Rudolf Rupp war es die Polizei, die mit einer fixen Vorstellung vom Tathergang passende Geständnisse erzeugte. Im Oktober 2001 verschwand Rupp nach einem Kneipenbesuch, im Januar 2004 nahm die Polizei die Ehefrau, die beiden Töchter sowie den Verlobten der Älteren zum Verhör mit. Die Polizisten hatten einen 30-seitigen Fragenkatalog parat, inklusive der Antworten, damit es die nachweislich debilen Beschuldigten leichter hatten.

Nach und nach wurden diese schwach, bestätigten die ihnen vorgehaltenen Hypothesen. Der Bauer sei heimgekommen, von seiner Frau auf der Treppe geschubst worden, mit dem Kopf aufgeschlagen und gestorben. Die Familie habe ihn in der Küche zerteilt, die Hunde hätten sein Fleisch gefressen.

Nur: Blut von ihm fand man keines, und auch keine Knochen. Dann widerriefen die Beschuldigen ihre Geständnisse: Die Polizei habe Druck ausgeübt. Doch die Familie wurde verurteilt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nickte trotz vieler Merkwürdigkeiten das Urteil ab.

Als im Frühjahr 2009 der Mercedes des Bauern aus der Donau-Staustufe bei Bergheim geborgen wurde, erwiesen sich die Geständnisse als falsch: Rupp befand sich auf dem Fahrersitz – unzerteilt. Trotzdem, klagt die Münchner Anwältin Regina Rick, die nun die ältere Tochter vertrat, hätten “Teile der Polizei und der Justiz massiv gegen die Wiederaufnahme” gearbeitet – auch wenn sie diese nicht verhindern konnten.

Nach der Ablehnung durch das Landgericht Landshut ordnete das Oberlandesgericht München die Wiederaufnahme an. Am Ende sprach das Landshuter Gericht die vier frei – lehnte aber eine Entschädigung mit dem Hinweis ab, sie hätten erkennen können, was sie mit ihren falschen Geständnissen anrichteten.

Wer dahinter Methode vermutet, liegt mindestens in einer Hinsicht richtig. Die Polizei in Ingolstadt nutzte im Fall Rupp offenbar eine Vernehmungstechnik, wie sie die Kollegen auch im Fall Peggy anwendeten: eine durchchoreografierte Befragung, die Verdächtige unter Druck setzen soll. Die Methode wurde einst unter dem damaligen Innenminister Günther Beckstein (CSU) aus den USA übernommen.

“Mia san mia” scheint in Bayern nicht nur beim Fußball zu gelten: Der bayerische Ministerpräsident Max Streibl prägte 1992, nach einem übertrieben harten Polizeieinsatz gegen Demonstranten beim Weltwirtschaftsgipfel in München, den Satz: “Etwas härter hinlangen” sei eben “bayerische Art”.

Zu dieser Art – oder Unart – scheint es in vielen bayerischen Gerichtsbezirken zu gehören, trotz womöglich dünner Beweislage den Anträgen der Staatsanwaltschaft zu folgen. Das musste zuletzt der Kunstsammler Cornelius Gurlitt erfahren: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erreichte, gestützt auf den Vorwurf angeblicher – aber wohl verjährter – Steuerdelikte, anstandslos einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss für die Wohnung und die umfangreiche Sammlung Gurlitts.

Dass Gerichte solche Anträge durchwinken, ist auch in anderen Bundesländern zu beobachten. Kritiker wie Anwalt Leitner sehen jedoch eine bayerische Besonderheit: die Vermischung der Laufbahnen von Staatsanwälten und Richtern.

So sei es “bemerkenswert”, dass etwa im Augsburger Justizneubau Richter und Staatsanwälte im selben Stock untergebracht sind, getrennt nur durch eine Glastür. Von einem – bewussten oder unbewussten – “Schulterschluss” sprechen auch kritische Richter. Er ist auf das einzigartige Personalsystem des Landes zurückzuführen, die sogenannte Pflichtrotation: Auch Richter beginnen in Bayern ihre Laufbahn als Staatsanwalt. In der Regel müssen sie später immer wieder zur Staatsanwaltschaft zurück. Das schafft vielerorts Verständnis, Nähe und persönliche Verbundenheit.

Gelegentlich, sagt Leitner, “müssen die Richter aufpassen, dass sie nicht die Fälle entscheiden, an denen sie als Staatsanwalt selbst mitgewirkt haben”. Der Münchner Anwalt Ziegert spricht von der bayerischen Strafjustiz als einer “großen Familie”.

Eine wichtige Stufe auf der Karrieretreppe ist die Stelle als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft. Wer sie bekommen will, sollte dem Leitenden Oberstaatsanwalt nicht als allzu skrupulöser Richter aufgefallen sein. “Wer da als Zauderer gilt, bekommt den Posten nicht”, sagt ein Insider.

Mehr noch: Es soll schon vorgekommen sein, dass innerhalb eines Gerichts einem Richter eine Beförderung mit der Begründung verweigert wurde, er habe sich gegenüber der Staatsanwaltschaft zu wenig entgegenkommend gezeigt.

Wohlverhalten wird auch von Verteidigern erwartet. “Konfliktverteidigung scheint in Bayern nicht an der Tagesordnung zu sein”, meint der Berliner Revisionsspezialist Ali Norouzi. Wer als Anwalt in Bayern aufmuckt, bekommt schnell auch mal eine Strafanzeige. Vor allem in Augsburg und Nürnberg, sagt eine Anwältin, betrachte man ihresgleichen nur “als lästiges Übel” – München sei dagegen eine “Insel der Seligen”.

Der selbstbewusste Auftritt der bayerischen Justizvertreter ist durchaus verständlich: Gerichte und Staatsanwaltschaften sind besonders gut organisiert, die Qualifikation der Juristen ist hoch. Wer aus einer solchen Position der Stärke agiert, kann hoch pokern – und von Beschuldigten eher Zugeständnisse verlangen, wenn er einen Deal aushandeln möchte.

Ein Mandant des Verteidigers Ali Norouzi, der an einem Verkehrsunfall beteiligt war und falsche Aussagen über ein anderes Fahrzeug gemacht haben soll, wurde von der Staatsanwaltschaft Landshut wegen des Verdachts auf Vortäuschen einer Straftat angeklagt. Weil der Mann aus Hamburg nicht zur Verhandlung erschien, erließ der Strafrichter “Sitzungshaftbefehl”. Der Autofahrer wurde in Hamburg festgenommen, zur “Verschubung” nach Landshut. Die ging aber nicht per Direktfahrt, sondern wie üblich mit Gefangenentransporten von einer Justizvollzugsanstalt zur nächsten und dauerte insgesamt zwei Wochen – “wahrscheinlich die ganze Zeit in derselben Unterhose”, so Norouzi.

Der Haftprüfungstermin des Amtsgerichts Landshut wurde plötzlich zum Hauptverhandlungstermin. Aus Angst, das anstehende Weihnachtsfest hinter Gittern verbringen zu müssen, gestand der Beschuldigte “vollumfänglich”. “Das Geständnis passt überhaupt nicht zu der Vorgeschichte”, sagt Norouzi, “es ist nur damit zu erklären, dass der Mann völlig fertig war und einfach vor Weihnachten wieder nach Hause wollte.”

Die drohende Haftdauer wirkt fast jedes Mal Wunder. Auch bei einem Nürnberger Untersuchungshäftling, der wegen angeblicher Steuerhinterziehung schon mehr als ein Jahr eingesperrt war. Dann, im April 2012, teilte der Vorsitzende Richter dessen Verteidiger Manfred Ellmer schriftlich mit, er könne in Kürze eine Hauptverhandlung ansetzen, wenn der Beschuldigte zu einem Geständnis bereit sei – andernfalls, so die unausgesprochene Alternative, werde es eben länger dauern.

Ellmers Beschwerde beim Oberlandesgericht blieb zunächst erfolglos. Erst nach Einlegen einer Verfassungsbeschwerde kam sein Mandant frei. Über dem Strafverfahren, so Ellmer, “liegt seither Schweigen”.

Solche Vorgänge fielen weniger ins Gewicht, wenn die bayerische Justiz einer strengen Kontrolle unterläge. Doch für die Revisionen aus Bayern – und Baden-Württemberg – ist beim Bundesgerichtshof der erste Strafsenat zuständig. Der aber wird als “Olli-Kahn-Senat” verspottet. Denn im Juristendeutsch werden Urteile aufgehoben oder eben gehalten – und so wie der ehemalige Torhüter des FC Bayern auch “unhaltbare” Bälle hielt, so halte der Senat gern mal ein unhaltbares Urteil.

Ein langjähriger Vorsitzender des Senats soll sogar einmal vor bayerischen Richtern – im Scherz – gesagt haben: “So schlechte Urteile können Sie gar nicht schreiben, dass wir die nicht trotzdem halten würden.” Der Mann bestreitet, eine solche Äußerung jemals getätigt zu haben, doch das Gerede darum sorgt unter Anwälten nicht gerade für Beruhigung.

Fakt ist: Kein Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob in der Vergangenheit seltener Urteile auf als der erste – die Bayern hatten also neben den Baden-Württembergern am wenigsten aus Karlsruhe zu fürchten. Selbst ein bayerischer Richter gestand: “Es tut uns nicht gut, dass wir faktisch keine Rechtsmittelinstanz mehr über uns haben.”

Langsam scheint sich, bedingt durch mehrere Richterwechsel, zwar im ersten Strafsenat der Wind zu drehen. Doch bis solche Veränderungen wirken, “kann es dauern”, spottet der Karlsruher Anwalt Rosenthal: “Die Richter müssen das ja jetzt erst wieder lernen.”

Bis dahin dient als Kontrollorgan vor allem die Öffentlichkeit. Ohne sie hätte sich für Ulvi Kulac und Gustl Mollath vermutlich nichts mehr bewegt. Im Fall Peggy durchforsteten Journalisten die Akten und deckten die Ermittlungsfehler auf.

Inzwischen wird gegen zwei Männer ermittelt, die bereits wegen Kindesmissbrauch verurteilt wurden. Der Verdächtige Holger E. aus Halle war schon 2001 im Visier der Soko 1. Er hatte angeblich ein Alibi, doch eine Überprüfung ergab nun: Es war falsch.

Der Fall Peggy Der geistig behinderte Ulvi Kulac gestand den Mord – dass die Ermittler ihm den Tathergang suggeriert hatten, wurde dem Gutachter verschwiegen.

Der Fall Gurlitt Wegen angeblicher Steuerhinterziehung beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Augsburg 1280 Bilder aus Gurlitts Wohnung.

Der Fall Mollath Der ehemalige Autoteilehändler Gustl Mollath saß siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie – im August hob ein Gericht diese Entscheidung auf.

Der Fall Rupp Eine ganze Familie hatte ein falsches Geständnis abgelegt – erst nach dem zufälligen Fund der Leiche kam es zum Freispruch.

“Es gibt immer wieder diese Fälle, wo man die einmal eingeschlagene Richtung nicht mehr revidiert.”

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