Die seit August 2009 geltenden Regeln, die für mehr Transparenz bei der umstrittenen Verständigungspraxis sorgen sollten, würden häufig umgangen. Mehr als die Hälfte der Richter greife stattdessen bevorzugt zum informellen «Deal», schreibt das Blatt (Freitag) unter Berufung auf eine Untersuchung des Düsseldorfer Professors Karsten Altenhain.
Die Studie wurde dem Bericht zufolge für eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gefertigt worden, das Mittwoch nächster Woche über Absprachen in Strafprozessen verhandelt.
Nach einer Umfrage unter gut 330 Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern aus Nordrhein-Westfalen glaubten fast zwei Drittel der Amtsrichter, in jeder zweiten Absprache werde gegen den neuen Paragrafen 257c der Strafprozessordnung verstoßen. Beispielsweise werde auch der Führerscheinentzug «weggedealt», obwohl dies vom Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen sei, schreibt die «Süddeutsche».
Aus den Angaben der Juristen werde deutlich, dass die «Erforschung der Wahrheit», zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet sei, in der Praxis häufig unterbleibe. Zwar werde in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. 28 Prozent der Richter hätten aber eingeräumt, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüfen. Mehr als die Hälfte der Rechtsanwälte gehe zudem von wahrscheinlichen Falschgeständnissen ihrer Mandanten aus, die damit einer angedrohten höheren Strafe entkommen wollten.