Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie. Mit 7 Neuroleptika gleichzeitig zugedröhnt wegen vermeindlicher Gefährlichkeit, 12.12.2014

Justizirrtum, Viereinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie, Bonner Rundschau, 12.12.2014

Das Bonner Landgericht hat einen Justizirrtum korrigiert und verurteilt einen 26-jährigen Räuber zu acht Jahren Haft. Vor viereinhalb Jahren hatte das Amtsgericht wegen vermeintlicher Gefährlichkeit die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Von Ulrike Schödel

Es ist ein erbärmlicher, ein beschämender Anblick: Der junge Mann auf der Anklagebank ist völlig aufgedunsen, bewegt sich in Zeitlupe und muss sich ständig den Speichel aus den Mundwinkeln wischen. Der 26-Jährige ist von Psychosemitteln, die er täglich in einer psychiatrischen Klinik bekommt, völlig zugedröhnt; laut Gutachter werden ihm gleichzeitig sieben verschiedene Neuroleptika verabreicht. Vor viereinhalb Jahren, am 17. März 2010, hatte das Bonner Amtsgericht wegen einer psychotischen Episode und vermeintlicher Gefährlichkeit die Unterbringung angeordnet. „Völlig zu Unrecht“, wie die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts gestern feststellte.

Der Justizirrtum kam ans Licht, weil der Angeklagte sich erneut einem Prozess stellen musste. …

Bereits damals, so Richter de Vries, hätte das Jugendschöffengericht den Angeklagten wegen der Drogensucht in eine Entzugsklinik einweisen müssen: Die damaligen Straftaten – versuchte gefährliche Körperverletzung und versuchter Raub – seien nicht so gravierend gewesen, dass man ihn in die Psychiatrie stecken musste.

„Das war Freiheitsentzug“, so Hinrich de Vries deutlich. Welche Auswirkungen das hat, könne man dem Angeklagten körperlich deutlich ansehen.

 

 

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