“…Die fragliche Akte wurde vor hier aus nach der Verfahrenseinstellung an den Kreis Minden-Lübbecke abgegeben. Aufgrund Ihrer Eingaben habe ich die Akte zurückgefordert. Allerdings hat der Kreis nur noch mitteilen können, dass die Akten dort zwischenzeitlich nicht mehr vorliegen.
Eine vollständige Aktenrekonstruktion war nicht möglich; allein die Verkehrsunfallanzeige war bei der Polizei noch vorhanden und wurde hierher gesandt.
ufgrund dessen ist es mir unmöglich, eine etwaige Stellungnahme der Frau B. in Ablichtung zur Verfügung zu stellen.”
Tiny URL for this post: