Vor knapp zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Münster die Ermittlungen gegen den für seine schillernden Gerichtsauftritte bekannten Juristen aus dem Südkreis ohne Gerichtsverhandlung mit einem Strafbefehl beendet . Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem musste der Rechtsanwalt 10000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen.
Der schwerwiegende Vorwurf: Er soll versucht haben, im Juni 2012 in einem Prozess einen Zeugen mit 50000 Euro zu schmieren, damit dieser seine belastende Aussage gegen einen von ihm vertretenen Mandanten widerruft.
Wegen des aus Sicht der Staatsanwaltschaft dringenden Verdachts der Anstiftung zur Falschaussage war der Anwalt auch vor drei Jahren auf spektakuläre Weise im Gerichtssaal vor laufenden Kameras verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden.
Die strafrechtliche Seite war mit dem Strafbefehl erledigt, nicht aber die Frage der standesrechtlichen Konsequenzen. …
Die Oldenburger Generalstaatsanwaltschaft hatte auf Entzug der Zulassung plädiert. Aber das Anwaltsgericht sah eine Geldstrafe als angemessen an. Es hat sich in der Urteilsbegründung auch sehr kritisch mit der damaligen Situation im Münsteraner Gerichtssaal, aus dem der Verteidiger in Handschellen abgeführt worden war, auseinandergesetzt. Es sei zugunsten des Rechtsanwalts „in ganz besonderem Maße“ zu berücksichtigen gewesen, dass er von der Staatsanwaltschaft Münster in einer nicht hinnehmbaren Art und Weise öffentlich „zur Schau gestellt und vorverurteilt worden sei. Die Staatsanwaltschaft habe ein Exempel statuieren wollen.
Das Ahnden von Straftaten obliege allein den Gerichten, nicht den Staatsanwaltschaften wird vom Anwaltsgericht weiter ausgeführt. „Die öffentliche Festnahme des Anwalts durch die Staatsanwaltschaft Münster vor laufenden Fernsehkameras mit der ebenfalls gefilmten Beschlagnahme seines Handys und Anlegen von Handfesseln führte zu einer durch nichts gerechtfertigten Stigmatisierung des Anwalts“, heißt es weiter. Das alles aufgrund der Aussage eines Zeugen, der unumwunden zugegeben habe, zuvor zweimal aktiv bei „bezahlten Aussagen“ mitgewirkt zu haben. …