Am Do., dem 15.03.2012, wird um 10:00 Uhr vor dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen, im Raum 107, über die Klage gegen eine in Gießen tätige psychologische Gutachterin verhandelt. Der Termin ist öffentlich und findet, nach mehreren unbegründeten Vertagungen und Kammerwechseln, höchstwahrscheinlich (und von dieser Bekanntmachung unbeeinflußt) statt.
Gegenstand der Klage ist naturgemäß nicht etwa die Gründung oder Tätigkeit in einer industriell betriebenen Anfertigung von Gefälligkeitsgutachten, sondern, viel banaler, die Feststellung, ob (bzw. daß) sich die beklagte Sachverständige Amtsanmaßungen und Schweigepflichtverletzungen erlaubt hat, die jeden gesetzlichen Rahmen weit hinter sich ließen, ein Honorar mit teils unzulässigen, teils fingierten Posten in Rechnung stellte – und vor allem: zwei Kinder einem bis heute andauernden sexuellen Mißbrauch zuführen half.
Die Gutachterin war am 01.03.2010 vom Amtsgericht Gießen beauftragt worden, zu untersuchen, ob die Kinder nur einem der beiden geschiedenen Eltern überlassen werden sollten, ob bei letzteren „Einschränkungen in der Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit vorliegen“, und ob die Kinder „Unterstützung (…) in Form einer psychotherapeutischen Maßnahme“ benötigen, nicht zuletzt, weil der Kindesmutter sexueller Mißbrauch der Kinder vorgeworfen wurde.
Die Sachverständige hatte ihr Gutachten bis zum 01.06.2010 abgeben sollen – was sie aber offenbar nicht weiter belastete: Bis sie der Kindesvater (der heutige Kläger) am 28.07.2010 ablehnte, hatte sie einen Urlaub gemacht, andere Aufträge angenommen und mindestens einen Teil ihrer gerichtlich festgelegten Maßnahmen unterlassen. Es ist daher zu vermuten, daß im Prozeß auch die Rolle von Justizangehörigen zur Sprache kommt. Denn die Terminüberziehungen, Kompetenzübertretungen und (vor allem) die Verstöße gegen ihr Fach sind zwar der Gutachterin seitens Angehöriger von vier (in Worten: vier) Universitäten, nicht aber vom Gericht beanstandet worden, im Gegenteil: Eine (buchstäblich „sagenhafte“) Honorar-Forderung über 9.376,75 EUR wurde mit Unterschrift und Stempel der zuständigen Richterin am 21.09.2010 für „sachlich und rechnerisch richtig“ befunden und von der Gerichtskasse beglichen. Das geschah fast 4 Monate nach Ablauf der Frist zur Vorlage des Gutachtens und 9 Monate, bevor das Gutachten (auf Drängen des Klägers) mit Stempel vom 20.06.2011 in das Amtsgericht tatsächlich einging. Noch vor der Frist-Überziehung um ein Jahr und 20 Tage hatte die Gießener Amtsrichterin bestätigt, daß das Gutachten 210.330 Zeichen umfaßte, obwohl sie es (nach eigenen Angaben) nie zu sehen bekommen hatte.
Die frühen Klagen des heutigen Klägers blieben nur scheinbar folgenlos: Am 29.06.2010 wollte die (zuvor abgetauchte) Gutachterin sich unbedingt durchs ganze Haus (inkl. fremder Räume) führen lassen. Zwei Tage später (am 01.07.2010) kam ein Trupp von ca. 10 bewaffneten Polizisten, die ohne richterlichen Befehl in denselben Räumen stundenlang nach Hinweisen auf „entzogene“ (fremde) Kinder durchsuchten – um, natürlich, nichts zu finden: Es wurden gerade in Gießen keine Kinder vermißt. Da es aber keinen Durchsuchungsbefehl gegeben hat, ist es bis heute für den Kläger schwer, Konsequenzen für diese Willkürmaßnahme zu verlangen: Die Polizei handelte auf Geheiß der Staatsanwaltschaft, diese auf Fehlinformation durch das Gericht – und letzteres hat nun mal keine Durchsuchung beim Betroffenen veranlassen wollen. Ergo gibt es nur Unschuldige und einen bedauerlicherweise Geschädigten.
Die Richterin wies am 01.09.2010 alle Beschwerden gegen ihre Gutachterin ohne lange Begründung (zumal als „unbegründet“) zurück und entschied ohne die fachliche Unterstützung, die sie zuvor zur Entscheidungsfindung vermißt hatte. …