Waffe zur Polizei gebracht – Anzeige, 2009

Waffe zur Polizei gebracht – Anzeige, 2009
Seit dem Frühjahr wird zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgefordert. Selbst schuld, wer auf diesen Schildbürgerstreich hereinfällt. In den Polizeirevieren hagelt es Anzeigen. Nicht nur der Besitz, auch der “Transport”, zB. zum Polizeirevier, ist strafbar. Nennt sich dann “unerlaubtes Führen einer Waffe”.
Diese Erfahrung machte jetzt auch ein Familienvater aus Goslar. Im Nachlass seines kürzlich verstorbenen Vaters entdeckte er eine “Walther P8” (Wehrmachtwaffe) und brachte diese unverzüglich zur Polizei. Und bekam ebenso unverzüglich eine Anzeige. Alleine im Kreis Goslar sollen 7 Ermittlungsverfahren in gleichartigen Fällen laufen.

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