Was ist in unserer Klassenjustiz schlimmer: Wenn ein Staatsanwalt Kinderpornos hortet oder wenn ein Staatsanwalt, der einen unschuldigen Anklagte “Armleuchter” genannt wird?

Was ist in unserer Klassenjustiz schlimmer: Wenn ein Staatsanwalt Kinderpornos hortet oder wenn ein Staatsanwalt, der einen unschuldigen Anklagte “Armleuchter” genannt wird?
Hier mal zwei Beispiele von Verfahren, eins davon wurde von der Justiz eingestellt, das andere nicht.
Verfahren 1. Eine Person bezeichnet eine andere Person als “Armleuchter”
oder
Verfahren 2. Eine Person hat auf seinem Dienst-PC und zu Hause auf seinem privatem PC, Kinderpornos.
Eins der beiden Verfahren wurde eingestellt, welches der beiden würden Sie einstellen?
Nachdem Sie sich nun eine Meinung gebildet haben, nun noch ein ergänzender Hinweis. In beiden Verfahren war ein Staatsanwalt beteiligt. Im Verfahren1 soll ein Bürger einen Staatsanwalt als “Armleuchter” bezeichnet haben, der den Bürger wegen angeblicher Beleidigung eines Politkers angeklagt hatte. Das LG Wuppertal hat den Bürger vom Vorwurf der Beleidgung des Politkers freigesprochen. Der Staatsanwalt, der also den Bürger zu unrecht angeklagt hatte, soll dann von dem Bürger beleidigt worden sein.
Im Verfahren 2 soll ein Staatsanwalt die Person sein, die Kinderpornos auf dem Dienst-PC und auf dem privaten PC hatte.
Was glauben Sie nun, welches Verfahren eingestelt wurde? Wenn Ihre Antwort von Ihrer ersten Antwort abweicht, dann ahnen Sie sicherlich wie unsere Justiz wirklich funktioniert. Tatsächlich wurde das Verfahren gegen den Staatsanwalt wegen des Besitz von Kinderpornos eingestellt, während der Bürger, der unschuldig vom Staatsanwalt der Beleidigung eines Politkers beschuldigt wurde, vom Landgericht Wuppertal zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt wurde.
Und als ob dies nicht schon Skandal genug ist, verweigerte das Landgericht dem Bürger das rechtliche Gehör.

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